Quelle: Landessozialgericht Hamburg
Service / Datenschutz
Antragsdienst und Serviceschalter sind für Sie da.
Um Ihnen die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Gericht zu vereinfachen, haben wir zwei besondere Service-Einrichtungen geschaffen:
Antragsdienst
Möchten Sie gegen eine Entscheidung des Sozialgerichts persönlich eine Berufung oder Beschwerde einlegen, eine Klage erheben oder weitere Anträge oder Erklärungen zur Niederschrift von unseren Mitarbeitern aufnehmen lassen, so können Sie sich an unseren zentralen Antragsdienst wenden.
Hierzu melden Sie sich an unserem Empfang im Erdgeschoss. Dort erhalten Sie eine Wartemarke mit Nummer, mit der Sie sich in den 1. Stock in die Wartezone begeben. Hier werden Sie dann mit Angabe der jeweiligen Zimmernummer aufgerufen.
Die Öffnungszeiten des zentralen Antragsdienstes sind:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr.
Serviceschalter
Möchten Sie persönlich eine allgemeine Information oder eine Information zu einem laufenden Verfahren bekommen, so können Sie sich ebenfalls an unserem Empfang im Erdgeschoss wenden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Akteneinsicht
Als Beteiligte oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens können Sie jederzeit Akteneinsicht beantragen. Nach erfolgter Bewilligung können Sie die Akteneinsicht dann persönlich in unserem Serviceschalter nehmen.
Datenschutz
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz durch das Landessozialgericht Hamburg
Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet