Quelle: Landessozialgericht Hamburg
Service / Datenschutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Antragsdienstes sind für Sie da.
Antragsdienst
Möchten Sie gegen eine Entscheidung des Sozialgerichts persönlich eine Berufung oder Beschwerde einlegen, eine Klage erheben oder weitere Anträge oder Erklärungen zur Niederschrift von unseren Mitarbeitern aufnehmen lassen, so können Sie sich an unseren zentralen Antragsdienst wenden.
Hierzu melden Sie sich an unserem Empfang im Erdgeschoss. Dort erhalten Sie eine Wartemarke mit Nummer, mit der Sie sich in den 1. Stock in die Wartezone begeben. Hier werden Sie dann mit Angabe der jeweiligen Zimmernummer aufgerufen.
Ab dem 11.05.2026 besteht jedoch die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Um Wartezeit zu sparen, können Sie für Ihr Anliegen hier bequem einen Termin buchen.
Die Öffnungszeiten des zentralen Antragsdienstes sind:
Ab dem 1. Juni 2026 sind die Öffnungszeiten des zentralen Antragsdienstes:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr.
Akteneinsicht
Als Beteiligte oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens können Sie jederzeit Akteneinsicht beantragen. Nach erfolgter Bewilligung können Sie die Akteneinsicht dann persönlich in unserem Serviceschalter nehmen.
Datenschutz
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz durch das Landessozialgericht Hamburg
Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet
Nähere Angaben finden Sie auf dieser Seite.