Landessozialgericht Hamburg

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Quelle: Landessozialgericht Hamburg

Service / Datenschutz

Antragsdienst und Serviceschalter sind für Sie da.



Um Ihnen die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Gericht zu vereinfachen, haben wir zwei besondere Service-Einrichtungen geschaffen:

Antragsdienst

Möchten Sie gegen eine Entscheidung des Sozialgerichts persönlich eine Berufung oder Beschwerde einlegen, eine Klage erheben oder weitere Anträge oder Erklärungen zur Niederschrift von unseren Mitarbeitern aufnehmen lassen, so können Sie sich an unseren zentralen Antragsdienst wenden.

Hierzu melden Sie sich an unserem Empfang im Erdgeschoss. Dort erhalten Sie eine Wartemarke mit Nummer, mit der Sie sich in den 1. Stock in die Wartezone begeben. Hier werden Sie dann mit Angabe der jeweiligen Zimmernummer aufgerufen.

Die Öffnungszeiten des zentralen Antragsdienstes sind:

Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr.

Serviceschalter

Möchten Sie persönlich eine allgemeine Information oder eine Information zu einem laufenden Verfahren bekommen, so können Sie sich an unseren Serviceschalter wenden, den Sie im Erdgeschoss direkt im Empfangsbereich finden.

Im Serviceschalter können Sie auch während eines laufenden Verfahrens Akteneinsicht nehmen, wenn diese zuvor auf Antrag vom Gericht bewilligt worden ist.

Die Öffnungszeiten des Serviceschalters sind:

Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr

Akteneinsicht

Als Beteiligte oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens können Sie jederzeit Akteneinsicht beantragen. Nach erfolgter Bewilligung können Sie die Akteneinsicht dann persönlich in unserem Serviceschalter nehmen.

Datenschutz

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz durch das Landessozialgericht Hamburg

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet

Nähere Angaben finden Sie auf dieser Seite.