Auslobungen
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter in Einzelfällen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Um in diesen Fällen einen finanziellen Anreiz für notwendige Unterstützung zu schaffen, können die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg im Wege der Auslobung Belohnungen aussetzen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist nur für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Nachstehend finden Sie die aktuellen Auslobungen der Staatsanwaltschaft Hamburg.