Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

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Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ist die diensthöchste Staatsanwaltschaft in Hamburg.

Bürogebäude "Tower an Michel", im Hintergrund der Michel
© GenStA Pressestelle

1. Dienst- und Fachaufsicht

Sie übt einerseits die Dienst- und Fachaufsicht über die ihr nachgeordnete Staatsanwaltschaft Hamburg aus. Der Hamburger Generalstaatsanwalt als Behördenleiter und „erster Beamter der Staatsanwaltschaft“ (§§ 145 Abs. 1, 147 Nr. 3 GVG) hat für eine sachgerechte und gleichmäßige Rechtsanwendung zu sorgen. Darüber hinaus ist der Generalstaatsanwalt in Hamburg für Personalangelegenheiten zuständig, indem er unter anderem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Ernennung oder Beförderung vorschlägt. Außerdem besitzt er die Befugnis zur Erteilung von Presseauskünften für die Hamburger Staatsanwaltschaften.


2. Originäre Ermittlungsaufgaben

Die Generalstaatsanwaltschaft als solche erfüllt aber auch originäre Ermittlungsaufgaben, zum Beispiel bei Staatsschutzdelikten, die nicht in die ausschließliche Verantwortung des Generalbundesanwalts fallen.

Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erstreckt sich hier auch auf die Nachbarländer Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In Abstimmung mit der jeweiligen Standesvertretung wird die Generalstaatsanwaltschaft ferner bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verfehlungen von Rechtsanwälten und Steuerberatern tätig.


3. Sonstige Pflichten

Einen dritten Arbeitsschwerpunkt bilden die Pflichten einer „Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht“ (§§ 141f. GVG), namentlich die Prüfung und Durchführung von Revisionen und Rechtsbeschwerden. Hinzu kommen Haftprüfungsverfahren, Binnenschifffahrts-, Kartell- sowie zunehmend internationale Auslieferungssachen. Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Hamburg widmet sich die Generalstaatsanwaltschaft quasi als Berufungsinstanz. Folgt darauf ein Klageerzwingungsantrag, ist sie ebenfalls zu beteiligen. Gleiches gilt für alle sonstigen strafprozessualen Rechtsbehelfe zum Hanseatischen Oberlandesgericht.


4. Bindeglied zur Politik 

Schließlich ist die Generalstaatsanwaltschaft „Bindeglied zur Politik“. Sie berichtet der Justizverwaltung, nimmt zu Gesetzesvorhaben Stellung, setzt in ihrem Bereich ministerielle Aufträge um und formuliert bei gebotenem Anlass zwingende Bedürfnisse der staatsanwaltschaftlichen Praxis. 

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten

Bürogebäude "Tower am Michel", Sitz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
© Staatsanwaltschaft Hamburg
Hamburger Justiz

Kontakt

Kontaktinformationen der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

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Symbolbild Presse: Zeitung liegt auf Notebook
© GenStA Pressestelle
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Pressestelle der Staatsanwaltschaften

Ansprechpartner für Medienanfragen an die hamburgischen Staatsanwaltschaften.

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Portraitbild des Generalstaatsanwalts Herrn Dr. Jörg Fröhlich
© GenStA Pressestelle
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Behördenleiter

Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich.

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Eine junge Staatsanwältin und zwei junge Staatsanwälte
© GenStA Pressestelle
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Ausbildung und Einstellung

Bei den Hamburger Staatsanwaltschaften finden Sie zahlreiche attraktive, sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze.

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Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
© GenStA
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Organisation und Zuständigkeit

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gliedert sich in vier Abteilungen, an deren Spitze jeweils eine Leitende Oberstaatsanwältin oder ein Leitender Oberstaatsanwalt steht.

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Aktenstapel mit roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaft
© GenStA, Julia Wagner
Hamburger Justiz

Zahlen, Daten, Fakten

Hier finden Sie die aktuellen Eingangszahlen der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg in Rechtssachen (Auszug).

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Schriftzug "Historisches" vor einem stilisierten historischen Gebäude
© GenStA Pressestelle
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Historisches

Machen Sie einen Ausflug in die Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft.

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© GenStA Pressestelle
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