ERV Hamburg

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Stand: 19.10.2022, 00:00
Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Elektronischer Rechtsverkehr in Hamburg

Mit dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) steht ein vollständig elektronischer Kommunikationsweg zur Justiz zur Verfügung, über den verfahrensbezogene Schriftsätze schnell, sicher und rechtswirksam eingereicht werden können.

Aktuelles

Seitdem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, in den Verfahren der Zivilprozessordnung (ZPO), in den Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), der Finanzgerichtsordnung (FGO) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Justiz zu übermitteln. Diese Regelung findet auch bei der Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Anwendung. Vollstreckungsaufträge können demnach vom oben genannten Personenkreis ab dem kommenden Jahr nur noch auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Im Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gilt die Pflicht zur elektronischen Kommunikation neben dem oben genannten Personenkreis auch für Notarinnen und Notare. Sie betrifft nur solche Anträge und Erklärungen, die bei Gericht schriftlich einzureichen sind; andere Anträge und Erklärungen können auch auf anderem Wege eingereicht werden.

In Strafsachen sollen Verteidiger und Rechtsanwälte ihre Schriftsätze als elektronisches Dokument an die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte übermitteln. Die Berufung und ihre Begründung, die Revision, ihre Begründung und die Gegenerklärung sowie die Privatklage und die Anschlusserklärung bei der Nebenklage müssen von diesem Personenkreis hingegen als elektronisches Dokument übermittelt werden.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass nur ausnahmsweise nach den allgemeinen Vorschriften übermittelt werden kann, wenn die elektronische Übermittlung vorübergehend unmöglich ist (so z.B. beim Ausfall eines Servers). Dieser Umstand ist bei der Einreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.

Bitte beachten Sie ggf. auch die Hinweise des Amtsgerichts zum Umgang mit eiligen Anliegen, insbesondere zur Adressierung des gerichtlichen Bereitschaftsdienstes an dienstfreien Tagen.

Weitere Informationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer bereitgestellt. Das Informationsangebot der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer finden Sie hier.

Weitere Informationen für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts finden Sie hier.

Einen Überblick über weitere Angebote für sichere Übermittlungswege in Form des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) und der Verwaltungsportale der Länder bzw. des Bundes finden Sie hier.

Informationen zum Identifizierungs- bzw. Freischaltprozess des eBO für spezielle Berufsgruppen (öffentlich bestellten oder beeidigten Personen, die Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbringen, sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher) finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Für die bundesweite Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen die Infrastrukturkomponenten des EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) zur Verfügung. Diese auf dem bewährten OSCI-Standard basierende Infrastruktur wurde speziell für die hohen Anforderungen im justiziellen Schriftverkehr konzipiert. Mittels der verwendeten Technologien können elektronische Schriftsätze auf sicherem Wege „Ende-zu-Ende“-verschlüsselt als eigenständige Dateien (im PDF-Format) übermittelt beziehungsweise empfangen werden. Der Absender erhält in der Regel nach wenigen Sekunden eine Eingangsbestätigung, sobald die Nachricht auf der Empfangseinrichtung des Empfängers eingegangen ist. Der Empfänger bekommt neben der Inhaltsnachricht automatisch auch ein Protokoll über das Ergebnis der Signaturprüfung, so dass er Gewissheit über die Identität des Absenders der Dokumente gewinnen kann.

Soweit für die Einreichung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ein Schriftformerfordernis besteht, ist beim Kommunikationsvorgang der Nachweis der Identität des Einreichers erforderlich. Dieser kann im elektronischen Verfahren anstelle der handschriftlichen Unterschrift durch das Anbringen einer „qualifizierten elektronischen Signatur“ auf dem zu übersendenden Dokument erbracht werden.

Alternativ stehen die sog. „besonderen elektronischen Postfächer“ (beA, beN, beBpo und eBO), De-Mail in der Form „absenderbestätigt“ sowie perspektivisch die im Kontext der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) entstehenden Nutzerkonten zur Verfügung. Mit diesen sog. „sicheren Übermittlungswegen“ erfolgt eine Authentisierung bereits im Rahmen des Übermittlungsverfahrens und es kann im Regelfall auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden.

Die Adressen der bundesweit am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte und Behörden können im SAFE-Verzeichnisdienst oder im De-Mail-Adressbuch aufgefunden werden.

Sie möchten einen Schriftsatz elektronisch einreichen? Bitte beachten Sie die seit 01.01.2018 geltenden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen!

Der elektronische Rechtsverkehr in allen bundesgesetzlich seit dem 01.01.2018 eröffneten Verfahrensbereichen richtet sich nach der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) und der zugehörigen Bekanntmachung technischer Anforderungen.

Der elektronische Rechtsverkehr im Bereich des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters, in Schiffsregister- und Schiffsbauregistersachen sowie für die Einreichung von Tabellen und Verzeichnissen nach § 5 Absatz 4 InsO richtet sich nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg und der zugehörigen Bekanntmachung weiterer technischer Einzelheiten.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!