Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, zur elektronischen Akte und zu den Online-Angeboten der Hamburger Justiz.
Mittels des elektronischen Rechtsverkehrs (kurz ERV) können Sie auf einem sicheren Weg mit allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bundesweit sowie mit zahlreichen Bundes- und Landesbehörden, mit Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren und Steuerberaterinnen und Steuerberatern kommunizieren.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften führen die elektronische Akte (kurz E-Akte) ein. In immer mehr Verfahren werden die Akten bereits elektronisch geführt. In elektronisch geführte Akten kann elektronisch Akteneinsicht genommen werden.
Register, Onlineportale, Rechtsprechungssammlungen – nachstehend finden Sie Verweise auf weitere Online-Angebote der Hamburger Justiz und von Bund und Ländern.