Herzlich willkommen auf den Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaften.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den unterschiedlichen Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg, zum Aufbau der Behörden und ihrer Organisation.
Die Hamburger Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Vollstreckung von Strafurteilen zuständig. Mit ihrer Arbeit prägen sie maßgeblich den Justizstandort Hamburg.
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Die Generalstaatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ist die diensthöchste Staatsanwaltschaft in Hamburg.
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter in Einzelfällen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.