Datenschutzhinweise

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Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen bei den Hamburger Staatsanwaltschaften

(§ 55 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG)


Die Hamburger Staatsanwaltschaften verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, deren rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht gegeben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren.


Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) und http://www.landesrecht-hamburg.de (Landesrecht Hamburg) abrufen.


  1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den Staatsanwaltschaften Hamburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

    a)   Verantwortliche Stelle

    Die verantwortliche Stelle ist, je nachdem, bei welcher Behörde das Verfahren geführt wird, die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg oder die Staatsanwaltschaft Hamburg.

    Die Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt.

    Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
    Postfach 30 52 61
    20316 Hamburg
    Telefon Zentrale: (040) 115
    E-Mail: Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de

    Staatsanwaltschaft Hamburg
    Postfach 30 52 61
    20316 Hamburg
    Telefon Zentrale: (040) 115
    E-Mail: Poststelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de

    b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht

    Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:

    Sadek Helfen
    Staatsanwaltschaft Hamburg
    Gorch-Fock-Wall 15
    20355 Hamburg
    E-Mail: Poststelle-DSB@sta.justiz.hamburg.de

    Wichtiger Hinweis: Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.
     
  2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

    Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten wer-den nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg oder der Staatsanwaltschaft Hamburg für das Verfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

    Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft verarbeiten personenbezogene Daten in Ermittlungs-, Straf- und Bußgeldverfahren sowie AR-Sachen, mit denen sie befasst sind. Ohne Ihre Einwilligung dürfen insbesondere nach § 161 der Strafprozessordnung (StPO) zu dem in § 160 Absätze 1 bis 3 StPO bezeichneten Zweck – Erforschung des Sachverhalts bei Straftatverdacht – personenbezogene Daten erhoben werden. Andere gesetzliche Vorschriften, insbesondere der Strafprozessordnung, treffen besondere Regelungen zur Datenerhebung.

    Nach § 483 StPO dürfen personenbezogene Daten für Zwecke des Strafverfahrens in Dateien verarbeitet werden. Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden.

    Die in § 484 StPO aufgezählten Daten dürfen darüber hinaus für Zwecke künftiger Strafverfahren verarbeitet werden.

    Weiterhin dürfen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für Zwecke der Vorgangsverwaltung verarbeitet werden (§ 485 StPO).

    Maßgebliche Vorschriften zur Übermittlung gespeicherter Daten, zur Auskunft aus einer Datei sowie zur Übermittlung von Daten im automatisierten Verfahren sind § 487 und § 488 StPO.
     
  3. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

    Der Auskunftsanspruch, ob und welche personengezogen Daten von Ihnen bei den Staatsanwaltschaften verarbeitet werden, ergibt sich aus § 57 BDSG. In § 58 BDSG sind Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung geregelt.
     
  4. Recht auf Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz

    Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, nach § 60 BDSG den

    Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Prof. Dr. Johannes Caspar
    Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
    Tel.: 040 / 428 54 - 4040
    Fax: 040 / 428 54 - 4000
    E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

    zu befassen.