Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Elektronische Akteneinsicht
Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder können die Gerichte und Staatsanwaltschaften den Verfahrensbeteiligten Einsicht in elektronische Akten gewähren.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften können Akten für die Einsichtnahme online über das bundesweite Akteneinsichtsportal zum Abruf bereitstellen. Von dieser Möglichkeit wird regelmäßig in den Verfahren Gebrauch gemacht, die auch bereits als elektronische Akte geführt werden.
Wie funktioniert das?
- Auf Ihren Antrag hat Ihnen das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewährt und Ihnen mitgeteilt, dass die Akte auf dem Akteneinsichtsportal zum Abruf bereitsteht.
- Sobald Sie die Mitteilung erhalten haben, dass die Akte für Sie zum Abruf bereitsteht, öffnen Sie bitte das Akteneinsichtsportal und melden sich dort an:
- Wenn Sie als Anwältin oder Anwalt den Antrag auf Akteneinsicht elektronisch über ihr beA als sicheren Übermittlungsweg gestellt haben, kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht direkt für die dazugehörige Nutzer-ID freigeben. In diesem Fall wählen Sie im Akteneinsichtsportal den Zugang "SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer (beA-Postfächer)". Verwenden Sie dann Ihre persönliche SAFE-ID als Benutzername (z. B. die SAFE-ID von Ihrem persönlichen beA und nicht von Ihrer Kanzlei) und das dazugehörige Kennwort.
- Steuerberaterinnen und Steuerberater nutzen ihr beSt und verfahren analog zu den Anwältinnen und Anwälten, wählen im Akteneinsichtsportal jedoch den Zugang „SAFE-Verzeichnisdienst der Bundessteuerberaterkammer (beSt-Postfächer)“
- Als Nutzerin oder Nutzer eines beBpos oder eBOs wird das Gericht oder die Staatsanwaltschaft für Sie eine temporäre Nutzer-ID (Benutzername und Kennwort) anlegen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per sicherem Übermittlungsweg an ihr beBpo bzw eBO mitgeteilt. Wählen Sie in diesem Fall im Akteneinsichtsportal den Zugang "SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz (EGVP-Postfächer der Justiz, beBPos und eBOs)".
- Als Nutzerin oder Nutzer des Mein Justizpostfachs (MJP) verwenden Sie für den Zugriff auf das Akteneinsichtsportal die von Ihnen im MJP eigens hierfür hinterlegten Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort, siehe Anleitung hier) und im Akteneinsichtsportal den Zugang „SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz (EGVP-Postfächer der Justiz, beBPos und eBOs)“.
- Nach der Anmeldung können Sie mit einem Klick auf das Aktenzeichen einer Akte eine Detailansicht der Akte aufrufen.
- Weitere Tipps und Nutzungshinweise finden Sie hier.
Die Akte steht 30 Tage lang für Sie zur Verfügung.