Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Medienbruchfreie Gewährung von Akteneinsicht
Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder können die Gerichte und Staatsanwaltschaften den Verfahrensbeteiligten sicher, bequem und medienbruchfrei Einsicht in elektronische Akten gewähren.
Der sukzessive Umstieg der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die elektronische Akte bringt auch für die Verfahrensbeteiligten positive Veränderungen mit sich. Im Rahmen der Gewährung von Aktenansicht entfällt künftig der postalische Versand von Papierakten bzw. von Datenträgern. Stattdessen können Verfahrensbeteiligte, nachdem ihnen aus rechtlicher Sicht Akteneinsicht gewährt wurde, diese sicher, bequem und medienbruchfrei über das bundesweite Akteneinsichtsportal wahrnehmen. Allgemeine Nutzungshinweise zum Akteneinsichtsportal finden sich hier. Ergänzend sind hier weitere spezielle Hinweise, die auf Rückmeldungen der Praxis in Hamburg basieren, zu finden.