Landessozialgericht Hamburg

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Aktenflut erreicht Sozialgericht Hamburg

Innerhalb weniger Tage sind beim Sozialgericht Hamburg tausende Klagen auf Rückzahlung von Krankenhausvergütungen eingegangen.

In der vergangenen Woche sind beim Sozialgericht Hamburg tausende Klagen von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen eingegangen, mit denen gegenüber zahlreichen Krankenhäusern Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

 

Die Krankenkassen fordern in diesen Verfahren von den Krankenhäusern die Rückzahlung von Vergütungen, die sie in den Jahren 2016 und früher für stationäre Behandlungen ihrer Mitglieder gezahlt haben.

 

Zum Hintergrund:

 

Das vom Deutschen Bundestag am 9. November 2018 beschlossene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist im Zuge seiner Beratungen um eine Regelung ergänzt worden, wonach die Verjährungsfrist für Ansprüche der Krankenhäuser gegen die Krankenkassen auf Vergütung erbrachter Leistungen und für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen von vier auf zwei Jahre verkürzt wird. Ganz kurzfristig wurde außerdem im Rahmen der Ausschussberatungen eine Übergangsregelung in das Gesetz aufgenommen, nach der Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen aus der Zeit bis 2016 nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn nicht bis zum 9. November 2018 eine gerichtliche Klage erhoben worden ist. Dies hat viele Krankenkassen dazu veranlasst, ihres Erachtens gegenüber Krankenhäusern bestehende Rückzahlungsansprüche bei den Sozialgerichten noch kurz vor Fristablauf einzuklagen. Zeit für vorausgehende Gespräche mit der Gegenseite zur Vermeidung von Gerichtsverfahren gab es aufgrund der vom Gesetzgeber eingeräumten Frist von nur wenigen Tagen nicht.

 

Beim Sozialgericht Hamburg sind bis zu dem genannten Stichtag fast 3.000 solcher Klagen erhoben worden. Die Zahl der betroffenen Behandlungsfälle ist noch weit größer, weil sich viele der Klagen gesammelt auf zahlreiche, z.T. mehrere hundert, Abrechnungsfälle beziehen.

 

Gemessen an ca. 9.000 Klageingängen im Jahr 2017 (ohne Eilverfahren) entsprächen bereits 3.000 neue Klagen einem Drittel des gesamten jährlichen Klageingangs des Sozialgerichts. Geht man von der Zahl der mit den Krankenkassen-Klagen insgesamt geltend gemachten Behandlungsfälle aus, liegt der Anteil noch deutlich höher.

 

Eine Klagewelle dieses Ausmaßes überfordert ohne Frage die personellen Ressourcen des Sozialgerichts. Dies gilt sowohl für die Richterinnen und Richter als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen. Allein das Erfassen der neuen Klagen im EDV-System und die übrige verwaltungsmäßige Bearbeitung der Eingänge wird, trotz personeller Stärkung dieses Bereichs zu Lasten anderer Bereiche des Sozialgerichts, voraussichtlich noch Wochen dauern.

 

Durch die Klagen der vergangenen Woche hat sich die Zahl der beim Sozialgericht anhängigen Klagen auf einen Schlag dramatisch erhöht. Es ist absehbar, dass die große Zahl der Verfahren sowohl die richterliche Arbeitskraft als auch diejenige der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter noch auf Jahre zu einem erheblichen Anteil binden wird.

 

Auch wenn das Sozialgericht anstrebt, die Verfahren vorrangig zu behandeln, in denen es um dringende soziale Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geht, wird sich in Anbetracht dieser Klagewelle eine Verlängerung der Dauer auch solcher Prozesse nicht vermeiden lassen.

 

 

Rückfragen:
Pressesprecher des Sozialgerichts Hamburg Andreas Wittenberg
Tel.: 040-42843-5895 / -5701