Landessozialgericht Hamburg

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Grußwort

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Landessozialgerichts Hamburg.

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Hamburgischen Sozialgerichtsbarkeit. Ich freue mich über Ihr Interesse.

Sozialgericht – als Ausgangsinstanz – und Landessozialgericht – als Berufungs- und Beschwerdeinstanz – sind die für das Sozialrecht zuständigen Gerichte in Hamburg.

Das Sozialrecht ist die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Regelungen, die soziale Risiken absichern, soziale Sicherheit schaffen und ein menschenwürdiges Dasein für die Bürgerinnen und Bürger garantieren. Darunter fallen z.B. das Rentenversicherungsrecht, das Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht, aber auch die Arbeitsförderung, das Bürgergeld oder die Grundsicherung.

Diese Regelungen werden von der öffentlichen Verwaltung und den Sozialversicherungsträgern angewendet. Aufgabe der Gerichte ist es, im Streitfall die Rechtmäßigkeit der Rechtsanwendung zu kontrollieren.

Insgesamt sichert dies die Herrschaft des Rechts als der gemeinsamen Grundlage unseres Zusammenlebens im demokratischen Staat. Niemand kann mehr verlangen als das Recht ihm oder ihr zuweist, aber auch steht niemand über dem Recht und kann es verweigern. Darauf achten wir – für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Dr. Thomas Kuhl-Dominik

Präsident des Landessozialgerichts