Ratenzahlung / Payment in instalments / Paiement échelonné

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Ratenzahlung / Payment in instalments / Paiement échelonné

Sollten Verurteilte nicht in der Lage sein, die Geldstrafe in Gänze oder den festgesetzten Raten zu zahlen, können mit belegten Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Lohnabrechnung oder Bürgergeldbescheid) bei der Staatsanwaltschaft Zahlungserleichterungen beantragt werden. Diese beinhalten die Gewährung von Ratenzahlung oder eine Herabsetzung der Ratenhöhe. Die Zahlung der Geldstrafe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zeitlich begrenzt gestundet werden. Beides ist schriftlich bei der Staatsanwaltschaft unter Angabe des Aktenzeichens zu beantragen. Die Zahlungserleichterungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass die Geldstrafe nicht mehr als Sanktion spürbar ist.

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