Vollstreckung von Geldstrafen / enforcement of fines / l’exécution d’amende
Hinweise zur Vollstreckung von Geldstrafen
Gegen Sie wurde durch rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung eine Geldstrafe verhängt.
Sollten Sie die Geldstrafe bereits vollständig gezahlt haben, brauchen Sie diese Hinweise nicht weiterzulesen.
Folgen der Nichtzahlung
Wird die Geldstrafe auch nach dem Erhalt einer Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, ist die Staatsanwaltschaft zur zwangsweisen Beitreibung verpflichtet. Dies kann zum Beispiel durch Pfändung und Verwertung Ihres beweglichen Vermögens oder Pfändung Ihres Arbeitseinkommens erfolgen.
Verläuft die Beitreibung erfolglos oder verspricht sie von vornherein keinen Erfolg, wird die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Stellen Sie sich nicht freiwillig innerhalb der in der Ladung zum Strafantritt vorgegebenen Frist, erlässt die Staatsanwaltschaft Haftbefehl.
Zahlungserleichterungen
Sollten Sie die Geldstrafe nicht auf einmal bezahlen können, kann Ihnen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe Ratenzahlung oder ausnahmsweise eine vorübergehende Stundung
bewilligt werden. Dabei muss der Strafzweck erhalten bleiben.
Gemeinnützige Arbeit
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Geldstrafe in einem angemessenen Zeitraum zu zahlen, besteht auch die Möglichkeit, durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Gemeinnützige Arbeit ist unentgeltliche Beschäftigung, beispielsweise in sozialen Einrichtungen. Die Erbringung gemeinnütziger Arbeit kann nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Antragstellung
Zahlungserleichterungen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit können Sie unter Angabe des Aktenzeichens bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Ihrem Antrag sind Belege über Ihre aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.
Weitere Informationen- auch in verschiedenen Sprachen- finden Sie unter:
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De plus amples informations, également en différentes langues, sont disponibles à l'adresse
suivante:
Más información, también en diferentes idiomas, en:
- Hinweise zur Vollstreckung von Geldstrafen
- إرشاداتلتنفيذ عقوبة الغرامات المالية- (arabisch)
- Указания относно привеждането в изпълнение на наложени глоби (bulgarisch)
- Information om fuldbyrdelse af bøder (dänisch)
- Information on the enforcement of fines (englisch)
- Indications relatives à l’exécution d’amendes (französisch)
- הסבר בנושא הוצאה לפועל של עונשים כספיים (hebräisch)
- Avvertenze sull’esecuzione di pene pecuniarie (italienisch)
- Aanwijzingen betreffende de tenuitvoerlegging van geldstraffen (niederländisch)
- د جریمې د پلي کولو په اړه معلومات (paschtu)
- اطلاعات در مورد اجرای جریمه ها (persisch)
- Wskazówki dotyczące egzekwowania kar pieniężnych (polnisch)
- Indicações referentes à execução de sanções pecuniárias (portugiesisch)
- Indicații privind executarea amenzilor (rumänisch)
- Информация о взыскании штрафов (russisch)
- Напомене о наплати новчане казне (serbisch)
- Indicaciones sobre la ejecución de multas (spanisch)
- UPOZORNĚNÍ k výkonu peněžitého trest (tschechisch)
- Bilgilendirme Adli Para Cezalarının İnfazı (türkisch)
- Hướng dẫn thi hành án phạt tiền (vietnamesisch)