Studentische Praktika

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Quelle: GenStA Hamburg

Studentische Praktika

Vier angehende Staatsanwälte in Robe vor einem Bücherregal mit rechtswissenschaftlicher Literatur
© GenStA

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg besteht die Möglichkeit, an einem studentischen Praktikum gemäß § 5 HmbJAG teilzunehmen. Diese einmonatigen Praktika finden zweimal jährlich in einem vorgegebenen Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte März (sog. Frühjahrspraktikum) sowie von Mitte August bis Mitte September (sog. Sommerpraktikum) statt. Aufgrund der hohen Bewerberzahl kann leider nicht jede Interessentin bzw. jeder Interessent berücksichtigt werden, was insbesondere auch dazu führt, dass regelmäßig nur ausnahmsweise Plätze an auswärtige Studentinnen und Studenten vergeben werden können.

Wir freuen uns auf qualifizierte und interessierte Praktikantinnen und Praktikanten und bitten darum, dass Sie sich frühzeitig - spätestens sechs Monate vor Praktikumsbeginn - entweder schriftlich (Postanschrift: Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg) oder per E-Mail (PoststelleSTAAbt1@sta.justiz.hamburg.de) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter Angabe des Aktenzeichens S222002E bewerben und dabei

  • ein kurzes Anschreiben mit der Darstellung Ihrer Motivation für die Bewerbung, Ihres (beabsichtigten) Wahlfachbereichs (universitärer Schwerpunktbereich) und Ihrer bisherigen Ausbildung im Straf- und Strafverfahrensrechts,
  • einen Lebenslauf und
  • eine aktuelle Studienbescheinigung

beifügen.

Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen bestätigt werden. Eine Platzzusage erhalten Sie circa fünf Monate vor dem Praktikumsbeginn. Danach müssen Sie noch ein Führungszeugnis vorlegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft aus Kapazitätsgründen keine Schülerpraktika durchführen kann.


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