Studentische Praktika

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Quelle: GenStA Hamburg

Studentische Praktika

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© GenStA Pressestelle

Die Staatsanwaltschaft Hamburg bietet studentische Praktika gemäß § 5 HmbJAG an. Diese einmonatigen Praktika finden zweimal jährlich in einem vorgegebenen Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte März (sog. Frühjahrspraktikum) sowie von Mitte August bis Mitte September (sog. Sommerpraktikum) statt. Aufgrund der hohen Bewerberzahl kann leider nicht jede Interessentin bzw. jeder Interessent berücksichtigt werden, was insbesondere auch dazu führt, dass regelmäßig nur ausnahmsweise Plätze an auswärtige Studentinnen und Studenten vergeben werden können.

Wir freuen uns auf qualifizierte und interessierte Praktikantinnen und Praktikanten. Da die Plätze begrenzt sind und regelmäßig nach Eingang der Bewerbungen vergeben werden, bitten wir darum, dass Sie sich  frühzeitig – möglichst 12 Monate vor Praktikumsbeginn - entweder schriftlich (Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg) oder per E-Mail (PoststelleSTAAbt1@sta.justiz.hamburg.de) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter Angabe des Aktenzeichens S222002E bewerben und dabei

  • ein kurzes Anschreiben mit der Darstellung Ihrer Motivation für die Bewerbung, Ihres (beabsichtigten) Wahlfachbereichs (universitärer Schwerpunktbereich) und Ihrer bisherigen Ausbildung im Straf- und Strafverfahrensrechts,
  • einen Lebenslauf und
  • eine aktuelle Studienbescheinigung

beifügen.

Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen bestätigt werden. Eine Platzzusage erhalten Sie circa fünf Monate vor dem Praktikumsbeginn. Danach müssen Sie noch ein Führungszeugnis vorlegen.

Weitere Informationen zu studentischen Praktika in anderen Bereichen der Hamburger Justiz finden Sie unter https://www.hamburg.de/bjv/stellen-ausbildung/praktika-gerichte-staatsanwaltschaften/


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft aus Kapazitätsgründen keine Schülerpraktika durchführen kann.


Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten

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