Quelle: GenStA Hamburg
Studentische Praktika
Die Staatsanwaltschaft Hamburg bietet studentische Praktika gemäß § 5 HmbJAG an. Diese einmonatigen Praktika finden zweimal jährlich in einem vorgegebenen Zeitraum während der vorlesungsfreien Zeit, üblicherweise zwischen Februar bis April (sog. Frühjahrspraktikum) und von August bis Oktober (sog. Sommerpraktikum) statt. Aufgrund der hohen Bewerberzahl kann leider nicht jede Interessentin bzw. jeder Interessent berücksichtigt werden, was insbesondere auch dazu führt, dass regelmäßig nur ausnahmsweise Plätze an auswärtige Studentinnen und Studenten vergeben werden können. Für Bewerbungen gilt folgender Fristbeginn:
01.06. für das Frühjahrspraktikum im darauffolgenden Jahr
01.12. für das Sommerpraktikum im darauffolgenden Jahr
Wir freuen uns auf qualifizierte und interessierte Praktikantinnen und Praktikanten. Da die Plätze begrenzt sind und regelmäßig nach Eingang der Bewerbungen vergeben werden, bitten wir darum, dass Sie sich frühzeitig zu den vorgenannten Fristen entweder schriftlich (Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg) oder per E-Mail (sta-verwaltung@sta.justiz.hamburg.de) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter Angabe des Aktenzeichens S222002E bewerben und dabei
- ein kurzes Anschreiben mit der Darstellung Ihrer Motivation für die Bewerbung, Ihres (beabsichtigten) Wahlfachbereichs (universitärer Schwerpunktbereich) und Ihrer bisherigen Ausbildung im Straf- und Strafverfahrensrechts,
- einen Lebenslauf und
- eine aktuelle Studienbescheinigung
beifügen.
Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen bestätigt werden und Sie erhalten eine Platzzusage unter dem Vorbehalt, dass ein vor dem Praktikumsbeginn vorzulegendes Führungszeugnis einer Tätigkeit in der Behörde nicht entgegensteht.
Weitere Informationen zu studentischen Praktika in anderen Bereichen der Hamburger Justiz finden Sie unter https://www.hamburg.de/bjv/stellen-ausbildung/praktika-gerichte-staatsanwaltschaften/
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft aus Kapazitätsgründen keine Schülerpraktika durchführen kann.