Hanseatisches Oberlandesgericht

OLG Totale
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Der Anwaltsgerichtshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Der Anwaltsgerichtshof entscheidet über berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Zuständigkeit

Der Anwaltsgerichtshof (AGH) entscheidet in erster Instanz über alle Streitigkeiten, die den Erwerb oder den Widerruf der Zulassung und sonstige berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreffen. Ferner ist der AGH das zuständige Berufungs- und Beschwerdegericht für die Ahndung schuldhafter Berufspflichtverletzungen. Der Anwaltsgerichtshof ist ein staatliches Gericht mit einem ausschließlichen Rechtsweg im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG und eigener Gerichtsverfassung.

Verfahren

Die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten werden als verwaltungsrechtliche Anwaltssachen bezeichnet und gemäß § 112c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in entsprechender Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geführt. Für die anwaltsgerichtlichen Verfahren sind in erster und zweiter Instanz neben der BRAO ergänzend das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Strafprozessordnung (StPO) sinngemäß anzuwenden. Die Gerichtskosten sind in der Anlage zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 BRAO geregelt.

Richterinnen und Richter

Zehn der insgesamt 18 Richterinnen und Richter am AGH sind ehrenamtlich tätige, in Hamburg zugelassene Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte,. Die übrigen Mitglieder des AGH sind Berufsrichterinnen oder Berufsrichter, die am Hanseatischen Oberlandesgericht tätig sind. Alle Richter werden von der Justizbehörde für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. Die Justizbehörde ernennt auch die Vorsitzenden der beiden Senate sowie einen von diesen zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs.

Der Geschäftsverteilungsplan kann, ebenso wie die von den jeweiligen Senatsmitgliedern vereinbarten Mitwirkungsgrundsätze, auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs, Stand 08.11.2023

Geschäftsverteilungsplan 2023

Erreichbarkeit

Die Geschäftsstelle des AGH befindet sich in der Präsidialgeschäftsstelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts und ist während der üblichen Dienstzeiten telefonisch unter +49-40-42843-2007 zu erreichen, per Telefax auch unter +49 40 4279 88080. Fristwahrende Schriftsätze können auch über die Gemeinsame Annahmestelle in Zimmer 015 des Ziviljustizgebäudes, Sievekingplatz 1, sowie über den Nachtbriefkasten links neben dessen Haupteingang oder per Telefax unter +49-40-42843 -4 3 18 / 4319 eingereicht werden.

Im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) können verfahrensbezogene Schriftstücke an den Anwaltsgerichtshof auch elektronisch übermittelt werden.

Entscheidungen

Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung werden, ggfs. mit einem Hinweis auf anhängige Rechtsmittel, in anonymisierter Form in der berufsrechtlichen Datenbank der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak-mitteilungen.de), bei juris (www.juris.de) sowie in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht.