Quelle: JPA
Justizprüfungsamt
Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes voraus.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor dem Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgelegt. Die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Prüfung sind in dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz vom 11. Juni 2003 (HmbGVBI. S. 156) und der Verordnung über die Prüfungsgegenstände vom 23. Dezember 2003 (HmbGVBI. S. 1) geregelt.
Informationen zum Prüfungsverfahren / wöchentliche Sprechstunde
Die wichtigsten Informationen zum Prüfungsverfahren haben wir Ihnen unter „Aktuelles zu den Prüfungen“ zusammengestellt. Sollten Sie auch nach dem Durchlesen dieser Informationen (insbesondere nach dem Durchlesen des Informationsblatts zum HmbJAG) noch Fragen haben, können Sie einen Termin für unsere wöchentlichen Sprechstunden vereinbaren.
Die wöchentliche Sprechstunden bei den Referentinnen und Referenten des Justizprüfungsamts finden dienstags von 13.00 bis 14.00 Uhr (Zimmer 1005 und 1019) und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr (Zimmer 1018 und 1022) statt. Die Terminvergabe für die wöchentlichen Sprechstunden erfolgt telefonisch (siehe unter Kontakt). Ohne Termin kann keine Beratung in der Sprechstunde angeboten werden.