Quelle: JPA
Justizprüfungsamt
Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes voraus.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor dem Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgelegt. Die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Prüfung sind in dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz vom 11. Juni 2003 (HmbGVBI. S. 156) und der Verordnung über die Prüfungsgegenstände vom 23. Dezember 2003 (HmbGVBI. S. 1) geregelt.
Freiversuch und Corona-Pandemie
Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Wintersemester 2021/2022 bleiben infolge der pandemiebedingten Einschränkungen für die Freiversuchsfrist unberücksichtigt. Das Sommersemester 2021 bleibt (nur) für Studienanfänger (Studienbeginn im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021) unberücksichtigt.
Die Nichtberücksichtigung muss nicht beim JPA beantragt werden, sondern erfolgt kraft Gesetzes. Auf die gesetzlichen Regelungen vom 12. Juni 2020, 17. Februar 2021, 24. August 2021 und 23. Februar 2022 wird hingewiesen (siehe unter Rechtsgrundlagen).
Wöchentliche Sprechstunde
Die wöchentliche Sprechstunde bei den Referenten und Referentinnen des Justizprüfungsamtes findet wieder mittwochs zwischen 14:00 und 15:00 Uhr in den Räumen des Justizprüfungsamtes statt. Voraussetzung ist die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer: 040/42843 - 2014.
Luftnot? Husten? Schnupfen? Fieber? Kommen Sie mit diesen Symptomen bitte nicht zum Justizprüfungsamt oder in die angeschlossenen Prüfungsräume. Bitte stellen Sie Ihre Fragen per Telefon oder per E-Mail.