Zuständigkeit und Geschäftsverteilung
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist Rechtsmittelgericht in Zivil-, Straf- und Familiensachen und erstinstanzlich zuständig für Staatsschutzsachen und Musterfeststellungsklagen.
Zivilrecht
Es gibt insgesamt 15 Zivilsenate, die über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg in Zivilsachen entscheiden. Das sind vor allem Rechtsstreitigkeiten unter Privatleuten und zwischen Unternehmen.
Die Senate haben besondere Zuständigkeiten für Streitigkeiten aus folgenden Bereichen:
- Heilbehandlungs- und Staatshaftungsrecht,
- Erbstreitigkeiten,
- Wettbewerbs- und Kartellrecht,
- Urheberrecht,
- Bau- und Architektenrecht,
- Gewerbemietrecht,
- Transportrecht,
- Presserecht,
- Versicherungsrecht,
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- Gesellschaftsrecht,
- Bank- und Finanzrecht,
- Straßenverkehrsrecht.
Daneben bestehen Senate für Steuerberater-, Vergabe- und Baulandsachen.
Familienrecht
Fünf Familiensenate sind zuständig für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen der Hamburger Amtsgerichte. Zu den Familienverfahren gehören Streitigkeiten in Ehe-, Kindschafts- und Abstammungssachen.
Strafrecht
In Strafsachen entscheiden fünf Strafsenate des Oberlandesgerichts über Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen des Landgerichts und der Amtsgerichte. Dazu gehören
- Revisionen gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg,
- Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und
- Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern des Landgerichts.
In Strafsachen ist das Oberlandesgericht zudem erstinstanzlich für sogenannte Staatsschutzverfahren zuständig. Die drei Staatsschutzsenate sind aufgrund staatsvertraglicher Regelungen für die Freie und Hansestadt Hamburg und die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zuständig.