Hanseatisches Oberlandesgericht

Portal HansOG
© HansOLG Pressestelle

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.


Quelle: GPA

Datenschutzhinweise zur Bearbeitung von Anträgen und Eingaben am Gemeinsamen Prüfungsamt

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen und Eingaben am Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg
Gemeinsames Prüfungsamt
Dammtorwall 13
20354 Hamburg
Tel.: 040-42843-2014

Der/die Datenschutzbeauftragte des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
datenschutzbeauftragte@olg.justiz.hamburg.de

Ihre Daten werden für die Beantwortung Ihres Antrags bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Nach Bearbeitung Ihres Anliegens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JSchrAufbV) aufbewahrt.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), die Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen sowie das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) und ggf. die Datenschutzgesetze der beiden weiteren Vertragsländer.

Im Zuge des Verfahrens werden die Daten an Mitarbeiter des Gemeinsamen Prüfungsamtes weitergegeben, die mit der Prüfung Ihres Anliegens befasst sind. Umfasst sind die personenbezogenen Daten, welche Sie selbst mitteilen, und ggf. weitere relevante personenbezogenen Daten, welche mit Ihrem – gesondert erteilten oder zu erteilenden – Einverständnis bei anderen Stellen erhoben werden und ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). 

In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Hanseatische Oberlandesgericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.