Willkommen beim Amtsgericht Hamburg
Amtsgericht, Hamburg, Gericht, Justiz - FHH
----------------------------------------------------------
Eindämmung des Corona-Virus: Informationen zum Geschäftsbetrieb bei den Hamburger Amtsgerichten
Das Amtsgericht Hamburg sieht sich in der Verpflichtung, jeden möglichen Beitrag zu leisten, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Es werden deshalb -- in Übereinstimmung mit dem Empfehlungen der Gesundheitsbehörde / des RKI -- eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Als Folge dieser Maßnahmen kann es im Gerichtsbetrieb auch in der nächsten Zeit noch zu Einschränkungen kommen. Diese betreffen zum einen die Absage bzw. Verschiebungen von Gerichtsterminen, Anhörungen und ähnlichem, um Anlässe für die mögliche Übertragung des Corona-Virus zu vermeiden, sowie zum anderen die Präsenz und damit persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Home-Office-Regelungen.
Bitte beachten Sie, dass das Betreten der für den Publikumsverkehr geöffneten Bereiche der Gerichtsgebäude, insbesondere der Flure und Treppenhäuser, soweit sie für den Publikumsverkehr geöffnet sind, Geschäftsstellen sowie Eingangsbereiche und Aufzüge der Gebäude, nur mit korrekt getragenem Mund-Nasen-Schutz zulässig ist. |
Zudem ist der Zutritt zu den Gebäuden der Amtsgerichte allen Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen (z.B. Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot) verboten.
Soweit diese Personen an Gerichtsverfahren beteiligt sind (Parteien, Zeugen, Beteiligte, Sachverständige, Dolmetscher [mwd]) usw. melden sie sich bitte sofort von außerhalb des Gebäudes telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle. Deren Telefonnummer befindet sich auf der Ladung zum Termin.
Es wird darum gebeten, Anträge bis auf Weiteres möglichst in schriftlicher Form abzugeben. Sollte eine persönliche Antragstellung unumgänglich und der Antrag dringlich sein, wird darum gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wenn möglich, verzichten Sie bitte darauf, das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung aufzusuchen.
Die genannten Maßnahmen und Empfehlungen werden -- aufgrund der sich täglich und wöchentlich verändernden Situation -- fortlaufend angepasst werden müssen. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig.
Hier geht es zur Seite mit Fragen und Antworten für den Justizbereich.
----------------------------------------------------------
Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus sieben Stadtteilgerichten, sowie dem in sogenannte Segmente untergliederten Bereich für Hamburg-Mitte.
Eine umfangreiche Übersicht über die Verfahren und Aufgaben der Hamburger Amtsgerichte finden Sie unter Verfahren und Service.
In der Regel werden diese Aufgaben vor Ort, in den jeweiligen Stadtteilgerichten wahrgenommen. Lediglich für Registersachen, Schiffsregistersachen, Mahnsachen und Insolvenzverfahren besteht eine Zuständigkeit zentraler Organisationseinheiten. Welches Gericht für Ihre Angelegenheiten innerhalb bzw. außerhalb Hamburgs zuständig ist, erfahren Sie mithilfe der entsprechenden Zuständigkeitsfinder.
Behördenfinder
Sprechzeiten
Informationen zu den Sprechzeiten der Hamburger Amtsgerichte und die Erreichbarkeit in Notfällen erhalten Sie auf den jeweiligen Kontaktseiten der Gerichte und Segmente der Amtsgerichte in Hamburg sowie unter der Telefonnummer 040 115 (HamburgService).
Neben den im unteren Bereich unter "Aktuelles von den Hamburger Amtsgerichten" eingestellten Informationen zu Einschränkungen bei den Sprechzeiten kann es in Einzelfällen auch so kurzfristig zu weiteren Einschränkungen kommen, dass eine rechtzeitige Veröffentlichung an dieser Stelle nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte vor Ihrem Besuch telefonisch vorab bei dem jeweiligen Amtsgericht.
Aktuelles von den Hamburger Amtsgerichten
Amtsgericht Hamburg (- Mitte)
Apostillen und Legalisationen: Ab Montag, den 16. März 2020 können Anträge auf Überbeglaubigungen nur noch in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache unter (040) 42843-1638 angenommen werden. Es wird gebeten, die Anträge und Dokumente postalisch zu übersenden oder ausnahmslos in der Postannahmestelle des Amtsgerichts abzugeben. ~ Hinterlegungsgeschäftsstelle: Ab Dienstag, den 17. März 2020 werden nur noch in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache Hinterlegungsanträge aufgenommen. Bitte rufen Sie unter Tel.-Nr.: (040) 42843-3412 an. Sie werden gebeten, die Anträge postalisch oder ausnahmslos in der Postannahmestelle des Amtsgerichts Hamburg abzugeben. Amtsgericht Hamburg ~ Segment Freiwillige Gerichtsbarkeit: Bitte beachten Sie: Zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz unserer Mitarbeiter und zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 prüfen Sie bitte, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch erledigen können. Soweit ein persönlicher Besuch unvermeidbar ist, bitten wir Sie, in unserem Gebäude einen Mund-Nasenschutz zu tragen und keine verzichtbaren Begleitungen mitzubringen. Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts: Anträge, Erklärungen und Schriftstücke werden zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Termine können telefonisch unter den auf der Seite des Nachlassgerichts angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege |
Amtsgericht Hamburg - Altona
Im Nachlassgericht Hamburg-Altona werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Füllen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postwege. Formular Terminvergabe Erbscheinsantrag Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen. Die Rückgabe von Testamenten ist während der Sprechzeiten möglich. |
Amtsgericht Hamburg - Barmbek
Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts: Bis auf weiteres werden aufgrund der aktuellen Corona-Lage auf formlosen Antrag bzw. Einreichung der für das Verfahren notwendigen Unterlagen grundsätzlich keine Termine zur Beurkundung von Erbscheinsanträgen und für Anträge auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses vergeben. |
Amtsgericht Hamburg - Bergedorf
Bitte beachten Sie: Zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz unserer Mitarbeiter und zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 werden Sie erst Wir bitten Sie
~ Im Nachlassgericht Hamburg - Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen seit dem 1. Januar 2018 nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Füllen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postwege. Formular Terminvereinbarung Erbscheinsantrag Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen. Die Rückgabe von Testamenten ist während der allgemeinen Geschäftszeiten möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte vorher telefonisch ein Termin abgestimmt werden. |
Amtsgericht Hamburg - Blankenese
Aufgrund personeller Engpässe ist die telefonische Erreichbarkeit in unserem Nachlassgericht gegenwärtig eingeschränkt. ~ Im Nachlassgericht Hamburg-Blankenese werden zur Eindämmung des Virus SARS-CoV2 Anträge auf Erteilung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder einer Testamentsrückgabe sowie Ausschlagungserklärungen derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Füllen Sie hierfür bitte das für Sie passende nachfolgende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postwege. Formular Erbausschlagung Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen. |
Amtsgericht Hamburg - Harburg
+++ Zurzeit keine aktuellen Meldungen +++ |
Amtsgericht Hamburg - St. Georg
Das Amtsgericht St. Georg kann derzeit Rechtsanträge nur noch nach vorheriger Terminabsprache bearbeiten. Sie werden gebeten, sich zwecks Terminabsprache über die folgenden Familiensachen: Nur für eilbedürftige Angelegenheiten stehen wir von Montag bis Freitag im Zeitraum von jeweils 9 bis 11 Uhr auch ohne Terminabsprache zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an der Infothek des Hauses der Gerichte an. ~ Im Nachlassgericht Hamburg-St. Georg werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Da beim Nachlassgericht aktuell unter Umständen nicht alle Telefonanrufe angenommen werden können, wird gebeten, auf unser Funktionspostfach nachlassagstgeorg@ag.justiz.hamburg.de oder unsere Faxnummer: (040) 4279-83196 zurückzugreifen. ~ Das Betreuungsgericht wird bis auf Weiteres telefonisch nur noch von 9 - 10 Uhr (montags bis freitags) erreichbar sein. Sachstandsanfragen und Mitteilungen können gern per Mail an unser Funktionspostfach betreuungag-stgeorg@ag.justiz.hamburg.de erfolgen. |
Amtsgericht Hamburg - Wandsbek
Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts: Im Nachlassgericht Hamburg Wandsbek werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Füllen Sie hierfür bitte das passende Formular auf unserer Kontaktseite aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postwege (Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg), per E-Mail (nachlassagwandsbek@ag.justiz.hamburg.de) oder auch per eFax Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte unter der Durchwahl 040 – 428 81-2211 an das Nachlassgericht, nutzen unser E-Mail-Postfach oder die Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen. Die Rückgabe von Testamenten ist während der Sprechzeiten möglich. |