Willkommen
Sprechzeiten und Hinweise
Geschäftsstellen:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr
- Mittwoch keine Sprechzeiten
Ausnahmen
Das Grundbuchamt verfügt bis zum bis 31. Oktober 2024 über eingeschränkte Servicezeiten. Es ist für den regulären Publikumsverkehr nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Im Nachlassgericht können in der Zeit vom 30. September bis 9. Oktober 2024 keine Sprechzeiten angeboten werden. Auf Grund der Einführung der elektronischen Akte in diesem Zeitraum gilt dies sowohl für den Publikumsverkehr vor Ort als auch die telefonischen Sprechzeiten.
Das Familiengericht kann voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024 sowohl mittwochs als auch freitags keine Sprechzeiten anbieten, weder telefonisch noch persönlich. Ansonsten gelten die üblichen Sprechzeiten.
Bereitschaftsdienst für eilige Angelegenheiten in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12 bis 15 Uhr
- Mittwoch von 9 bis 15 Uhr
Der Bereitschaftsdienst ist zu den genannten Zeiten unter den nachfolgenden Notrufnummern erreichbar. Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren: 040 42811-2498, Familienverfahren: 040 42811-2926 (Anträge können nur persönlich vor Ort gestellt werden), Betreuungsverfahren: 040 42811-1619.