Sie haben eine Behinderung oder sind krank und überfordert? Oder sie kennen jemanden, der sich nicht um seinen "Papierkram" kümmern kann? Dafür gibt es das Betreuungsrecht. Hier wird zu betreuenden Menschen jemand vom Betreuungsgericht zur Seite gestellt. Das Betreuungsgericht ist außerdem für Unterbringungsmaßnahmen nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) zuständig.
Ein Angehöriger ist gestorben? Sie haben Angst, Schulden zu erben? Sie haben ein Testament gefunden oder möchten für Ihren Todesfall vorsorgen? Hier finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.
Jemand schuldet Geld, missachtet Zahlungsaufforderungen? Das Mahnverfahren ermöglicht Vollstreckungstitel zur Durchsetzung von Ansprüchen per Zwangsvollstreckung.
Sie haben ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen sogenannten "Titel" erwirkt und möchten nun Ihr Recht durchsetzen? Dann erfahren Sie hier mehr.