Sie haben eine Behinderung (oder sind krank) und sind überfordert? Oder sie kennen jemanden, dessen Leben "den Bach runter geht", weil er sich nicht mehr um seinen "Papierkram" kümmern kann? Für volljährige Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, gibt es das Betreuungsrecht. Hier wird zu betreuenden Menschen jemand vom Betreuungsgericht zur Seite gestellt. Das Betreuungsgericht ist außerdem für Unterbringungsmaßnahmen nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) zuständig.
Jemand schuldet Ihnen Geld, beachtet Ihre Zahlungsaufforderungen aber nicht? Sie erhalten gerichtliche Mahnschreiben und möchten sich wehren? Das Mahnverfahren ermöglicht dem Inhabenden einer Geldforderung die schnelle und kostengünstige Erlangung eines sogenannten Vollstreckungstitels. Ein solcher wird zur Durchsetzung von Ansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung, zum Beispiel durch Gerichtsvollzieher:innen, benötigt. Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann der Forderungsinhaber auch ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes stellen. Das Verfahren eignet sich insbesondere zur gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen bei denen mit Widerstand des Antragsgegners nicht zu rechnen ist.
Ein Angehöriger ist gestorben? Sie haben Angst, Schulden zu erben? Sie haben in Testament gefunden oder möchten für Ihren Todesfall vorsorgen? Hier finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.
Sie haben ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen sogenannten "Titel" erwirkt und möchten nun Ihr Recht durchsetzen? Dann erfahren Sie hier mehr.