Rechtsberatung
Rechtsberatung
Bei wem kann ich mich rechtlich beraten lassen?
Rechtsberatung erhalten Sie bei der Öffentlichen Rechtsauskunft, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwälten, zum Beispiel Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Bei der Öffentlichen Rechtsauskunft beraten im Arbeitsrecht fachkundige Rechtsanwälte und Richter. Zielgruppe sind einkommensschwache Hamburger Bürger. Die Beratung kostet maximal 10,00 €. Eine Vertretung in Terminen des Arbeitsgerichts durch Berater der Öffentlichen Rechtsauskunft findet allerdings nicht statt. Von Gewerkschaften erhalten Sie Rechtsberatung nur, wenn Sie deren Mitglied sind. Eine Vertretung durch Rechtssekretäre in Terminen des Arbeitsgerichts ist gewährleistet. Bis auf den Mitgliedsbeitrag ist diese Vertretung vor den Gerichten für Arbeitssachen kostenfrei.
Von Arbeitgeberverbänden erhalten Sie Rechtsberatung nur, wenn Sie deren Mitglied sind. Eine Vertretung durch Verbandsvertreter in Terminen des Arbeitsgerichts ist gewährleistet. Bis auf den Mitgliedsbeitrag ist diese Vertretung vor den Gerichten für Arbeitssachen kostenfrei.
Welchen Rechtsanwalt bzw. welche Rechtsanwältin soll ich nehmen?
Konkrete Empfehlungen darf Ihnen das Arbeitsgericht Hamburg nicht geben. Allerdings gibt es ähnlich den Fachärzten auch unter Rechtsanwälten "Fachanwälte für Arbeitsrecht". Diese müssen über besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht verfügen, was die Rechtsanwaltskammer überprüft.
Daneben gibt es Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt im Arbeitsrecht, die oft ebenfalls über erhebliche Fachkenntnis im Arbeitsrecht verfügen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt hilft Ihnen der Anwaltsuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer unter Tel. (040) 34 53 98 (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) oder der Hamburgische Anwaltverein unter Tel. (040) 34 64 46. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Anwaltsuchdiensten.
Wer bezahlt meinen Rechtsanwalt bzw. meine Rechtsanwältin?
Gemäß § 12 a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) besteht in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Das bedeutet: Sie bezahlen beim Arbeitsgericht Ihren Rechtsanwalt immer selbst, unabhängig davon, ob Sie Ihren Rechtsstreit gewinnen oder verlieren. Das gilt natürlich auch für Ihren Gegner. Seine Anwaltskosten trägt auch er selbst.
Besteht dagegen eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrechtsschutz gewährt, und liegt ein Versicherungsfall vor, übernimmt diese regelmäßig die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Bei einer sogenannten "Erstberatung" betragen die Kosten höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Was kostet mich mein Rechtsanwalt bzw. meine Rechtsanwältin beim Arbeitsgericht?
Hier können wir Ihnen nur ein typisches Beispiel geben. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen vor dem Arbeitsgericht wehren. Im Gütetermin kommt es zu einem Vergleich. Sie verdienen im Monat 2.000,00 € brutto. Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Gegenstandswert, den das Arbeitsgericht festsetzt. Der Gegenstandswert beträgt in unserem Beispiel bei typischer Antragstellung (Feststellungsantrag und Weiterbeschäftigungsantrag) vier Bruttomonatsgehälter, also 8.000,00 €. Ihr Rechtsanwalt hat 3,5 Gebühren verdient. Einschließlich Postpauschale und Umsatzsteuer beträgt sein Honorar 1923,04 €.