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Datenschutz, Besucher, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Güterichterverfahren, Verfahrensablauf, Presseanfragen
Onlinedienste: Anträge digital einreichen
Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerien der Länder haben gemeinsam einen Online-Service zur Beantragung von Prozesskostenhilfe entwickelt. Auf der Website gibt es Informationen und die Möglichkeit, ein notwendiges Formular für den Antrag auf Prozesskostenhilfe online auszufüllen. Wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten haben, müssen Sie dem Gericht wesentliche Änderungen Ihrer finanziellen Situation innerhalb der nächsten vier Jahre mitteilen. Dafür bietet die Website auch die Möglichkeit, ein notwendiges Formular für die Nachprüfung des Antrags auf Prozesskostenhilfe online auszufüllen.
Informationen zu folgenden Themen:
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Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge
Ehrenamtliche Richter und Richterinnen