Willkommen
Herzlich willkommen auf der Homepage des Arbeitsgerichts
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen auf den Internetseiten der Hamburger Arbeitsgerichte! Ich freue mich, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren.
Die Hamburger Arbeitsgerichte sind insbesondere zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einerseits und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern andererseits, zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betriebsräten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, aber auch für manche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten oder Tarifvertragsparteien. Insgesamt werden jährlich zwischen 11.000 und 13.000 Verfahren von den Hamburger Arbeitsgerichten geklärt. Dabei ist in den allermeisten Fällen das Arbeitsgericht die Eingangsinstanz, in der die Verfahren beginnen, und das Landesarbeitsgericht die Instanz, die sich mit Rechtsmitteln gegen die Entscheidungen des Arbeitsgerichts befasst.
Aufgabe der Arbeitsgerichte ist es, zügig Rechtsfrieden in arbeitsrechtlichen Verhältnissen herzustellen. Die Interessen und Schutzbedürfnisse beider Seiten müssen angemessen berücksichtigt und gewürdigt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen ebenso Sicherheit über das Bestehen von Arbeitsverhältnissen, Entgeltansprüchen, Urlaubsansprüchen und Ähnlichem wie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Diese Sicherheit mit einem fairen Verfahren in angemessener Zeit erreichen zu können, ist für das Zusammenleben in der Arbeitswelt und der Gesellschaft von überragender Bedeutung. Diesem Ziel sind die Arbeitsgerichte in besonderer Weise verpflichtet.
Bitte bedenken Sie Folgendes: Die Internetseiten der Arbeitsgerichte dienen nicht der Rechtsauskunft. Rechtsberatung darf von den Arbeitsgerichten nicht geleistet werden. Hierfür müssen Sie sich an Ihre Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, die Anwaltschaft oder die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) wenden.
Ich hoffe, dass Sie die von Ihnen gewünschten Informationen auf unseren Seiten finden werden.
Herzlichst
Ihr Esko Horn
Präsident des Arbeitsgerichts