Einleitung
Einleitung
Wie leite ich ein arbeitsgerichtliches Verfahren ein?
Indem Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen sonstigen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen. Ihr Begehren muss schriftlich abgefasst sein. Der Name und die Anschrift der gegnerischen Partei ist anzugeben. Sie müssen einen bestimmten Antrag stellen (zum Beispiel eine genau bezifferte Lohnsumme nennen), ihn begründen und persönlich unterschreiben.
Wer hilft mir bei der Formulierung?
Es gibt beim Arbeitsgericht eine Rechtsantragstelle. Dort helfen Ihnen Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerinnen bei der Formulierung einer Klage, der Ausfüllung eines Mahnbescheides oder der Abfassung von Anträgen. Bitte bringen Sie alle für Ihren Rechtsstreit notwendigen Unterlagen mit (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, Überstundenauflistung, Arbeitslosengeldbescheid, Krankengeldbescheid, Sozialhilfebescheid, Bescheinigung über gezahltes Insolvenzgeld).
Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht ist für Sie kostenlos.
Die Rechtsantragstelle darf Sie allerdings nicht beraten. Rechtsberatung erhalten Sie bei der Öffentlichen Rechtsauskunft, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie der Rechtsanwaltschaft zum Beispiel von Fachanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.
Wie reiche ich meine Klage oder meinen Antrag ein?
Durch Versendung eines Briefes an das Arbeitsgericht Hamburg per Post an unsere Hausanschrift Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg oder durch Versendung eines Fax unter 040/4279-62804 oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Arbeitsgerichts Hamburg, der sich unmittelbar vor unserem Dienstgebäude befindet. Nicht jedoch durch Versendung einer E-Mail!