Quelle: AG HH
Zwangsvollstreckung
Die Abteilungen für Vollstreckungssachen eines Amtsgerichts werden als Vollstreckungsgerichte bezeichnet.
Aufgaben der Vollstreckungsgerichte:
- Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Entscheidung über entsprechende Rechtsmittel
- Entscheidungen über Vollstreckungsschutzanträge
- Erlass von Durchsuchungsanordnungen
- Entscheidungen über Erinnerungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Erlass eines Haftbefehls nach § 802 g ZPO beziehungsweise gemäß § 284 AO
- Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Anordnung auf Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Wer ist zuständig?
Zuständig ist regelmäßig das Amtsgericht, bei dem Schuldner ihren allgemeinen Gerichtsstand (das heißt in der Regel ihren Wohn- oder Geschäftssitz) haben. Mithilfe des Behördenfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln.
Schuldner- und Vermögensverzeichnis
Nach dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung werden das Schuldnerverzeichnis und die Vermögensverzeichnisse in jedem Bundesland durch ein zentrales Vollstreckungsgericht elektronisch verwaltet. Hierdurch haben Gläubiger die Möglichkeit, frühzeitig und mit geringstmöglichem Aufwand zuverlässige und aktuelle Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu erlangen. In Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte das zentrale Vollstreckungsgericht. Das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft vor Gerichtsvollzieher:innen (früher „Eidesstattliche Versicherung“), mit gegebenenfalls anschließender Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist zentrales Element der Tätigkeit von Gerichtsvollzieher:innen.
Vollstreckungsportal
Über das Vollstreckungsportal kann sich grundsätzlich jede:r zur Einsichtnahme kostenfrei registrieren und anschließend als Einsichtsberechtigter gegen Gebühr bundesweite Daten aus den Schuldnerverzeichnissen abrufen. Eingetragene Schuldner können die zur eigenen Eintragung vorhandenen Protokolldaten einsehen. Gerichtsvollzieher:innen, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Registergerichte sowie Strafverfolgungsbehörden können hier außerdem Informationen zu Vermögensauskünften der Schuldner erhalten.
Aufgaben des Zentralen Vollstreckungsgerichts:
- Führung des Schuldnerverzeichnisses für Hamburg
- Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für Hamburg
- Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882g Abs. 2 ZPO
- Löschung und Korrektur von Eintragungen
- Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie eventuell Einlieferungsverfahren
- Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung
Weitere hilfreiche Links
Öffentliche Rechtsauskunft
Pfändungsschutzkonto
Pfändungsfreigrenzen
Formulare für die Zwangsvollstreckung