Straf- und Bußgeldsachen
Die Strafabteilungen eines Amtsgerichts sind sachlich unter anderem zuständig für:
- Strafverfahren gegen Erwachsene in Fällen, bei denen nicht mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind
- Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Einspruch des Betroffenen gegen einen behördlich erlassenen Bußgeldbescheid. Dazu gehören alle im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, aber auch Ordnungswidrigkeiten aus gewerbe- oder umweltrechtlichen Verstößen.
Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich danach, ob die Tat im jeweiligen Gerichtsbezirk begangen worden ist. Mithilfe des Behördenfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln.