Dienstbetrieb im Haus der Gerichte und Rechtsantragsdienst
Angesichts der aktuellen Pandemiesituation mussten die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Finanzgericht und im Haus der Gerichte verschärft werden. Sitzungstermine finden im Finanzgericht gegenwärtig nur noch in Ausnahmefällen statt. Im Falle des Aufsuchens des Gerichtsgebäudes ist weiterhin grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Dies gilt auch in den Wartebereichen vor den Verhandlungssälen, während der Teilnahme an Sitzungen und beim Betreten und Verlassen der Säle. Das Betreten des Gebäudes und der Aufenthalt dort ist nur mit einer korrekt getragenen medizinischen Maske (sog. OP-Maske oder FFP2-Maske) gestattet. Für Hinweise zum Rechtsantragsdienst klicken Sie bitte hier. 25.01.2021 (PDF, 375,7 KB)