Dienstbetrieb im Haus der Gerichte und Rechtsantragsdienst
Im Finanzgericht und im Haus der Gerichte bestehen weiterhin Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich der erforderliche Sicherheitsabstand zu anderen Menschen von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dieser Abstand ist auch in den Wartebereichen vor den Verhandlungssälen, während der Teilnahme an den Sitzungen und beim Betreten und Verlassen der Säle zu wahren. Z.Zt. herrscht in allen Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, in den Sitzungssälen kann eine andere Anordnung getroffen werden. Die Säle des Finanzgerichts sind den Erfordernissen der Abstandsregeln angepasst worden. Aufgrund dessen musste die Anzahl der Besucher bei den öffentlichen Sitzungen deutlich reduziert werden. Für Hinweise zum Rechtsantragsdienst klicken Sie bitte hier. 26.11.2020 (PDF, 375,7 KB)