Quelle: Finanzgericht Hamburg
Klage im "cum/ex-Verfahren" abgewiesen
Pressemitteilung 3/2023
Der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat am Donnerstag, dem 9. November 2023, in einem sog. “cum/ex-Verfahren“ entschieden und die Klage abgewiesen (6 K 228/20). Die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
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