Kommunikation
Das Finanzgericht Hamburg führt eingehende Verfahren grundsätzlich nur noch als elektronische Verfahren. Auch die Kommunikation mit den Beteiligten findet, soweit möglich, elektronisch statt.
Die wichtigsten Kommunikationswege, um dem Finanzgericht Hamburg Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze zu übermitteln, sind nachfolgend beschrieben.
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) für Rechtsanwälte, Steuerberater, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Rechtsanwälte, Steuerberater, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO grundsätzlich verpflichtet, mit dem Finanzgericht elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg zu kommunizieren.
Rechtsgrundlagen sind § 52a der Finanzgerichtsordnung (FGO) und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV -) vom 24. November 2017 (BGBl. I 2017, 3803). Dort ist für die elektronischen Einreichungen geregelt,
- dass die Schriftstücke in Form eines elektronischen Dokuments zu übersenden sind und welche Dateiformate hierfür zulässig sind,
- dass dieses elektronische Dokument
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden muss oder
- von der verantwortenden Person einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss (vgl. § 52a Abs. 3 FGO).
Die sicheren Übermittlungswege sind in § 52a Abs. 4 FGO geregelt. Ein sicherer Übermittlungsweg besteht beispielsweise bei der Kommunikation zwischen dem EGVP des Gerichts und
- einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA),
- einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) oder
- dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (bePO).
Die Versendung an das EGVP ohne sicheren Übermittlungsweg setzt neben der qualifizierten elektronischen Signatur unter dem Dokument die Nutzung einer EGVP-Anwendung oder eines EGVP-Onlineformulars voraus. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de.
Die Adressen der bundesweit am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte und Behörden können im SAFE-Verzeichnisdienst aufgefunden werden. Die Safe-ID für das EGVP des Finanzgerichts Hamburg finden Sie unter den Kontaktdaten auf der Startseite.
Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht.
Weitere Informationen zu den technischen Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) für Privatpersonen, private Organisationen und bestimmte Berufsgruppen
Privatpersonen, private Organisationen (juristische Personen und nichtrechtsfähige Vereine) und bestimmte Berufsgruppen (z.B. Wirtschaftsprüfer) sind derzeit nicht verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zu nutzen.
Dieser Personenkreis kann mit dem Finanzgericht Hamburg durch Nutzung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) dennoch auf einem sicheren Übermittlungsweg elektronisch kommunizieren.
Für Bürgerinnen und Bürger bietet das aktuell noch im Probebetrieb befindliche „Mein Justizpostfach“ ein kostenloses elektronisches Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) und damit einen sicheren Übermittlungsweg an.
Weitere Information zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und zu „Mein Justizpostfach“ finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!
Sonstige Kommunikationswege für Privatpersonen, private Organisationen (juristische Personen und nichtrechtsfähige Vereine) und bestimmte Berufsgruppen (z.B. Wirtschaftsprüfer)
Per Post
Die Zusendung per Post erfolgt über unsere Anschrift Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg.
Da das Finanzgericht eingehende Schriftsätze und die zugehörigen Anlagen einscannt und in die elektronische Gerichtsakte überführt, ist es nicht erforderlich, Abschriften der Schriftsätze und Kopien derselben Unterlagen einzureichen.
Per Telefax
Die Zusendung von Schriftsätzen und Anlagen kann per Fax an (040) 4 27 98 - 2777 erfolgen. Werden im Einzelfall Originalschriftstücke benötiget, werden sie durch das Gericht gesondert angefordert.
Es reicht die einmalige Übersendung aus, Doppel sind nicht erforderlich.
Direkt
Schriftsätze können während der Öffnungszeiten bei der Infothek, die sich in der Eingangshalle befindet, abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze fristwahrend über den Nachtbriefkasten eingereicht werden, der vor der Eingangstür des Hauses der Gerichte, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, angebracht ist.
Rechtsantragsdienst
Der Rechtsantragsdienst des Finanzgerichts Hamburg nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche (z.B. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen.
Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme die bereits ergangenen Bescheide - auch Einspruchsentscheidungen - mit.
Die Antragsaufnahme erfolgt nach Anmeldung in Zimmer 627 während der Öffnungszeiten des Gerichts oder nach Vereinbarung ((040) 4 28 43 - 77 70 oder (040) 4 28 43 - 77 61).