Fahndungsersuchen
Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten sind ohne Mithilfe der Öffentlichkeit meist wenig Erfolg versprechend.
Mit der Bereitschaft, Beobachtungen und Kenntnisse wahrheitsgetreu und unvoreingenommen den Strafverfolgungsbehörden zu offenbaren, ermöglichen es Zeuginnen und Zeugen der Staatsanwaltschaft oftmals erst, Anklage vor dem Strafgericht zu erheben.
Die Strafverfolgungsbehörden wenden sich daher auch mit Fahndungsersuchen an die Öffentlichkeit. Aktuelle Fahndungen können Sie auf der Internetseite der Polizei Hamburg oder auch auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) einsehen.