Datenschutzhinweise zu gerichtlichen Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AG, LG und OLG)
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht, Landgericht und Hanseatisches Oberlandesgericht)
Die ordentliche Gerichtsbarkeit der hamburgischen Justiz (Amtsgericht, Landgericht und Hanseatisches Oberlandesgericht) verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.
Sie finden zunächst allgemeine Informationen über die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Gerichte und die Datenschutzbeauftragen an den Gerichten. Anschließend finden Sie weitere Informationen abhängig vom betroffenen Verfahren (Zivilsachen oder Strafsachen).
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-hamburg.de (Landesrecht Hamburg) und http://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
1. Allgemeine Information zum Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist jeweils das Gericht, an welchem das gerichtliche Verfahren stattfindet. Die Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt.
Sie können den jeweils für das Gericht bestellten Datenschutzbeauftragten unter der für das Gericht angegebenen Adresse erreichen. Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.
Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: +49 40 115 (Zentrale)
Fax: +49 40 42843 4318
VerwaltungAmtsgerichtHamburg@ag.justiz.hamburg.de
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: +49 40 115 (Zentrale)
Fax: +49 40 42843 4318
poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Datenschutzbeauftragte: Ulrike Thoß
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel: +49 40 115 (Zentrale)
Fax: +49 40 4279 88080
datenschutzbeauftragte@olg.justiz.hamburg.de
Datenschutzhinweise für Bewerber/innen für den nicht-richterlichen Dienst
2. Zivilsachen
Zivilsachen sind bürgerlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 13 und 23a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Davon umfasst sind u. a. auch der Bereich der Zwangsvollstreckung, Betreuungssachen und Insolvenzsachen.
a) Zwecke, Rechtsgrundlagen und Dauer der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung gerichtlicher Verfahren verarbeitet. Nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JSchrAufbV) aufbewahrt.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), die Verordnung (EU) 1215/2012 (EuGVVO), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Insolvenzordnung (InsO), die Grundbuchordnung (GBO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG), die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) sowie ggf. weitere bereichsspezifische Regelungen.
b) Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Gerichtsverfahrens weitergegeben an
- die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens;
- die für die Durchführung des Verfahrens zuständigen Personen am Gericht einschließlich der Gerichtsverwaltung (insbesondere Sachbearbeiter, Kostenbeamte und Rechtspfleger);
- die weiteren mit der Abrechnung gerichtlicher Verfahren befassten Stellen, insbesondere die Justizkasse, soweit erforderlich;
- die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister;
- Sachverständige, Dolmetscher/Übersetzer und Zeugen, sofern und soweit erforderlich.
In Einzelfällen können die personenbezogenen Daten im Zuge des Gerichtsverfahrens auch an weitere Empfänger weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere für
- das mit einem Rechtsmittel befasste Gericht im Fall der Einlegung von Rechtsmitteln;
- das Ausgangsgericht, soweit gegen die Entscheidung des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt wurde;
- andere Gerichte und staatliche Stellen, soweit sie mit dem Verfahren befasst werden, etwa im Fall der Verweisung des Rechtsstreits oder im Fall von Amtshilfegesuchen, wenn zum Beispiel eine Beweisaufnahme andernorts (ggf. auch in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union) erforderlich ist;
- Dritte, andere Gerichte und Behörden, soweit nach der jeweiligen Verfahrensordnung oder anderen Gesetzen bzw. der Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) ein Akteneinsichts- oder Auskunftsrecht besteht bzw. das Gericht zur Übermittlung von Informationen verpflichtet ist.
c) Ihre Rechte
Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
- Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO).
In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Hamburg kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit die Verarbeitung nicht mehr im Rahmen der justiziellen Tätigkeit der Gerichte erfolgt.
3. Strafsachen
Personenbezogene Daten werden für die Durchführung gerichtlicher Verfahren zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verarbeitet, soweit die ordentlichen Gerichte damit nach den gesetzlichen Vorschriften befasst sind. Davon umfasst sind insbesondere erstinstanzliche Strafverfahren vor dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, Berufungen vor dem Landgericht, Revisionen vor dem Oberlandesgericht und Anträge und Beschwerden, welche nach den Vorschriften der StPO von den ordentlichen Gerichten entschieden werden. Mit umfasst wird auch die Abrechnung solcher Verfahren.
Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende Rechte:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 57 BDSG)
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (§ 58 Abs. 1 BDSG)
- Löschung personenbezogener Daten (§ 58 Abs. 2 BDSG)
- Einschränkung der Verarbeitung (§ 58 Abs. 3 BDSG).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit die Verarbeitung nicht mehr im Rahmen der justiziellen Tätigkeit der Gerichte erfolgt.