Elektronischer Rechtsverkehr

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.


Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg

Elektronischer Rechtsverkehr

Beim Verwaltungsgericht Hamburg können in allen Verfahrensbereichen Klagen, vorläufige Rechtsschutzgesuche und sonstige Schriftsätze auf elektronischem Wege eingereicht werden. Dies gilt auch für Anlagen zu den Schriftsätzen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter.

Rechtsgrundlagen sind § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I 2017, 3803). Dort ist für die oben genannten elektronischen Einreichungen geregelt,

  • dass die Schriftstücke in Form eines elektronischen Dokuments zu übersenden sind und welche Dateiformate hierfür zulässig sind,
  • dass dieses elektronische Dokument
  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden muss oder
  • von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss (vgl. § 55a Abs. 3 VwGO).

Was sichere Übermittlungswege in diesem Sinne sind, ist § 55 Abs. 4 VwGO zu entnehmen. Ein sicherer Übermittlungsweg besteht beispielsweise bei der Kommunikation zwischen einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem EGVP des Gerichts. Die Versendung an das EGVP ohne sicheren Übermittlungsweg setzt neben der qualifizierten elektronischen Signatur unter dem Dokument die Nutzung einer EGVP-Anwendung oder eines EGVP-Onlineformulars voraus. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de

Die Adressen der bundesweit am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte und Behörden können im SAFE-Verzeichnisdienst oder im De-Mail-Adressbuch aufgefunden werden.

Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht.

Angaben zu diesen Beschränkungen sowie weitere Informationen über die technischen Rahmenbedingungen finden Sie unter: https://www.justiz.de

Weiterführende Hinweise für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts finden Sie unter: https://justiz.hamburg.de/e-justice/erv-hamburg/erv-hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!