ERV Hinweise

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Hinweise für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Ab 1. Januar 2022 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Bereits seit 01.01.2018 haben Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Absatz 4 für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen (bis 31.12.2021: § 174 Abs. 3 ZPO a. F.; seit 1.1.2022: § 173 Abs. 2 ZPO).

Für eine Behörde oder eine juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen daher für die elektronische Kommunikation mit Gerichten, Gerichtsvollziehern und Ermittlungsbehörden die folgenden Möglichkeiten in Betracht:

  • Die Einrichtung und Nutzung von DE-Mail in der Form „absenderbestätigt“: Ein entsprechendes Postfach ist bei den De-Mail-Anbietern zu erhalten. Dabei muss die antragstellende Institution einen Identifizierungsprozess beim De-Mail-Anbieter durchlaufen. Bitte beachten Sie, dass das Versenden und Empfangen von DE-Mails einer Größenbeschränkung unterliegt und zusätzliche Kosten für die Einrichtung und das Versenden und Empfangen entstehen können.
  • Die Einrichtung und Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBpo): Das beBpo beruht auf der Infrastruktur EGVP („Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach") und erfordert die eigenständige Einrichtung eines solchen Postfachs. Als Prüfstelle für das besondere Behördenpostfach nach § 7 Abs. 1  ERVV ist mit dem "Erlass einer Anordnung über Zuständigkeiten zur Umsetzung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV" vom 19. Juni 2018 die Hamburger Senatskanzlei festgelegt worden. Für Fragen zum Identifizierungsprozess kontaktieren Sie ggf. das AMT ITD der Senatskanzlei. Berechtigte Institutionen erhalten weitere technische Unterstützung über Dataport Governikus Support (Kontaktdaten siehe z. B. hier: Elektronische Poststelle | Dataport).