Staatsschutzverfahren gegen 34-jährige mutmaßliche IS-Rückkehrerin
(Az.: 3 St 2/22) Am Donnerstag, den 19. Mai 2022, beginnt die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen die 34-jährige deutsche Staatsangehörige Jalda A. aus Bremen, der vorgeworfen wird, im Frühjahr 2014 nach Syrien gereist und sich dort dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. Abgesehen von einer zweiwöchigen Unterbrechung, in der die Angeklagte im Herbst 2014 nach Bremen zurückgekehrt sei, soll sie bis Ende 2017 in die Strukturen des IS eingegliedert in Syrien gelebt haben. Neben der Mitgliedschaft in der Terrororganisation wird ihr vorgeworfen, Beihilfe zum Völkermord an der religiösen Gruppe der Jesiden geleistet und Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, namentlich zum Nachteil einer vom IS versklavten Jesidin, begangen zu haben.
Der Anklage des Generalbundesanwalts zufolge folgte die Angeklagte im April 2014 ihrem Bruder nach Syrien, der sich bereits im Februar 2014 dem IS angeschlossen hatte. Nach ihrer Ankunft soll sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben, mit dem sie mehrere Häuser bewohnt haben soll, die dem IS nach Flucht oder Vertreibung der ursprünglichen Bewohner in die Hände gefallen waren. Gemeinsam sollen sie regelmäßig öffentliche „Bestrafungsaktionen“ des IS, darunter Steinigungen, besucht haben. Nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes im Februar 2015 soll die Angeklagte zusammen mit ihrem im April 2015 verstorbenen ersten Ehemann eine Wohnung des IS in Raqqa bewohnt haben.
Nachdem die Angeklagte zunächst als „Zweitfrau“ bei einem anderen IS-Mitglied gelebt hatte, soll sie von September bis Oktober 2017 nach islamischem Ritus mit einem dritten Mann verheiratet gewesen sein, mit dem sie mehrere vom IS gestellte Unterkünfte in Mayadin/Syrien bewohnt habe. Teil des gemeinsamen Haushalts soll eine damals 26 Jahre alte Jesidin gewesen sein, die vom IS im August 2014 bei der Eroberung ihres Heimatdorfes versklavt worden war. Über einen Zeitraum von rund drei Wochen soll auch die Angeklagte die Jesidin zur Sklavenarbeit herangezogen und mehrfach misshandelt haben. Außerdem habe die Angeklagte sich daran beteiligt, die Jesidin an der Flucht zu hindern und dadurch deren sexueller Ausbeutung durch den Ehemann der Angeklagten Vorschub geleistet.
Zuletzt habe die Angeklagte sich mit ihrem Sohn in einem syrischen Frauenhaus aufgehalten, bevor sie Ende 2017 bei einem Fluchtversuch von kurdischen Kräften festgenommen worden sei. In der Folgezeit habe sie sich im Camp Roj/Nordsyrien aufgehalten und im Juli 2018 ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Im Oktober 2021 wurde die Angeklagte mit ihren Kindern nach Deutschland überstellt, wo sie bei ihrer Ankunft festgenommen wurde. Seitdem befindet die Angeklagte sich in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) vor. Zugleich werden ihr Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB) sowie Beihilfe zum Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), vorgeworfen. Die zur Last gelegten Verhaltensweisen erfüllen laut Anklage zum Teil auch Tatbestände nach dem StGB (§ 177 i.V.m. § 27, § 223 Abs. 1 i.V.m. § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 233a, § 239 StGB).
Die Hauptverhandlung findet im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg statt und beginnt am 19. Mai 2022 um 13:00 Uhr im Saal 288. Ein förmliches Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter/innen ist nicht vorgesehen. Im Zuhörerraum des Saals 288 stehen rund 25 Plätze zur Verfügung; die erste Sitzreihe wird für Medienvertreter/innen reserviert. Bildaufnahmen im Saal sind vor Sitzungsbeginn im Rahmen einer Pool-Lösung (1 TV-Kamerateam, 2 Fotografen, zu melden bis 14.00 Uhr an dem dem jeweiligen Sitzungstag vorangehenden Werktag, für den Auftakt also bis Mittwoch, den 18. Mai) möglich. Alle Bildberichterstatter benötigen eine Drehgenehmigung für das Gerichtsgebäude, die bei der Verwaltung des Landgerichts (Strafjustizgebäude, Zi. 370) zu beantragen ist.
Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang 14 Termine anberaumt:
Donnerstag, den | 19.05.2022 | 13:00 Uhr |
Freitag, den | 20.05.2022 | 09:00 Uhr |
Montag, den | 30.05.2022 | 09:00 Uhr |
Dienstag, den | 14.06.2022 | 09:00 Uhr |
Mittwoch, den | 15.06.2022 | 09:00 Uhr |
Donnerstag, den | 30.06.2022 | 09:00 Uhr |
Freitag, den | 01.07.2022 | 09:00 Uhr |
Mittwoch, den | 06.07.2022 | 09:00 Uhr |
Mittwoch, den | 13.07.2022 | 09:00 Uhr |
Donnerstag, den | 14.07.2022 | 09:00 Uhr |
Dienstag, den | 19.07.2022 | 09:00 Uhr |
Mittwoch, den | 20.07.2022 | 09:00 Uhr |
Dienstag, den | 26.07.2022 | 09:00 Uhr |
Mittwoch, den | 27.07.2022 | 09.00 Uhr |