Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Anschlagsvorbereitung
(Az.: 8 St 1/22)
Am Donnerstag, den 12. Mai 2022, beginnt die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen einen 21-Jährigen Deutsch-Marokkaner, dem vorgeworfen wird, im vergangenen Jahr die Begehung eines radikal-islamistisch motivierten Anschlags vorbereitet zu haben. Hierfür soll er das Material für den Bau eines Sprengsatzes beschafft und versucht haben, eine Schusswaffe mit Munition und eine Handgranate zu erwerben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten insofern die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz vor.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der bis 2013 in Hamburg und später in Marokko aufgewachsene Angeklagte sich im Sinne der islamistischen Ideologie der Vereinigung „Al-Qaida“ radikalisierte und sich dem bewaffneten Jihad verbunden sah, als er im Jahr 2020 nach Deutschland zurückkehrte. Anfang 2021 soll er zur Vorbereitung eines Anschlags, der im zeitlichen Zusammenhang mit dem 20. Jahrestags der Anschläge vom 11. September habe stehen sollen, begonnen haben, sich Materialien für den Bau eines Sprengsatzes zu beschaffen. Dieser habe ähnlich dem Sprengsatz, der beim Anschlag auf den Boston-Marathon am 15. April 2013 verwendet worden sei, aus einem mit Schwarzpulver und Metallteilen gefüllten Metallgefäß bestehen sollen.
Darüber hinaus sei der Angeklagte im Darknet mit einem vermeintlichen Waffenhändler in Kontakt getreten, bei dem es sich tatsächlich um einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten gehandelt habe. Der Angeklagte habe eine halbautomatische Schusswaffe „Makarov“ mit 50 Patronen Munition und eine Handgranate bestellt, die er ebenfalls zur Begehung des Anschlags habe einsetzen wollen. Bei der für den 26. August 2021 vereinbarten Übergabe der Waffen in Hamburg habe der Angeklagten die ihm zum Schein angebotenen Waffen gegen Barzahlung kaufen wollen, woraufhin der Angeklagte festgenommen wurde. Seitdem befindet der Angeklagte sich in Untersuchungshaft.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten wie in jedem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung soll im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg stattfinden und am 12. Mai 2022 um 9:30 Uhr im Saal 237 beginnen. Ein förmliches Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter/innen ist nicht vorgesehen. Im Zuhörerraum des Saals 237 stehen rund 80 Plätze zur Verfügung.
Bildaufnahmen im Saal sind vor Sitzungsbeginn im Rahmen einer Pool-Lösung (1 TV-Kamerateam, 2 Fotografen, zu melden bis 14.00 Uhr an dem dem jeweiligen Sitzungstag vorangehenden Werktag, für den Auftakt also bis Mittwoch, den 11. Mai) möglich. Bildberichterstatter im Saal müssen eine FFP2-Maske tragen. Kommt eine Pool-Lösung nicht zustande, kommen anwesende Bildberichterstatter nur in dem beschriebenen Umfang entsprechend der Reihenfolge ihres Erscheinens zum Zuge. Alle Bildberichterstatter benötigen eine Drehgenehmigung für das Gerichtsgebäude, die bei der Verwaltung des Landgerichts (Strafjustizgebäude, Zi. 370) zu beantragen ist.
Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang 20 Termine anberaumt:
Donnerstag, den | 12.05.2022 | 09:30 Uhr |
Freitag, den | 13.05.2022 | 09:30 Uhr |
Montag, den | 16.05.2022 | 09:30 Uhr |
Dienstag, den | 17.05.2022 | 09:30 Uhr |
Dienstag, den | 31.05.2022 | 09:30 Uhr |
Mittwoch, den | 01.06.2022 | 09:30 Uhr |
Mittwoch, den | 08.06.2022 | 09:30 Uhr |
Donnerstag, den | 09.06.2022 | 09:30 Uhr |
Donnerstag, den | 16.06.2022 | 09:30 Uhr |
Freitag, den | 17.06.2022 | 09:30 Uhr |
Donnerstag, den | 23.06.2022 | 09:30 Uhr |
Donnerstag, den | 30.06.2022 | 09:30 Uhr |
Dienstag, den | 05.07.2022 | 09:30 Uhr |
Montag, den | 25.07.2022 | 12:00 Uhr |
Montag, den | 15.08.2022 | 09:30 Uhr |
Dienstag, den | 16.08.2022 | 09:30 Uhr |
Mittwoch, den | 24.08.2022 | 13:00 Uhr |
Donnerstag. den | 25.08.2022 | 09:30 Uhr |