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Stand: 10.01.2022, 00:00

Landgericht Hamburg: Berufungsverfahren im Fall des Rappers "GZUZ"

(Az.: 710 Ns 10/21)

Am Montag, den 17. Januar 2022, beginnt vor dem Landgericht Hamburg die Berufungshauptverhandlung im Fall des Rappers „GZUZ“, der am 29. September 2020 vom Amtsgericht Hamburg zu einer 18-monatigen Freiheits- und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 € verurteilt wurde. Dem zugrunde liegt der Vorwurf, dass der Angeklagte sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls und wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht habe. Gegen das amtsgerichtliche Urteil hat der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung eingelegt mit der Folge, dass in dem Verfahren eine neue Hauptverhandlung einschließlich Beweisaufnahme vor dem Landgericht stattzufinden hat.

Die Berufungshauptverhandlung findet im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg statt und beginnt am 17. Januar 2022 um 10:00 Uhr voraussichtlich im Saal 237 (spätere Termine voraussichtlich im Saal 209). Ein förmliches Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter/innen ist nicht vorgesehen. Im Zuhörerraum des Saals 237 stehen zum Schutz vor Infektionsrisiken derzeit nur 18 Plätze (davon neun vorrangig für Medienvertreter/innen) zur Verfügung, die in der Reihenfolge des Erscheinens am Sitzungssaal vergeben werden. Findet die Verhandlung in einem Saal mit weniger als acht Zuhörerplätzen statt, wird ein Presseplatz vorrangig an eine Nachrichtenagentur mit mindestens bundesweiter Reichweite vergeben.

Vor dem Sitzungssaal ist ein Aufenthalt für Bildberichterstatter und wartende Personen nur in einem hierfür abgesperrten Bereich gestattet. Außerhalb der Absperrung darf der Flur nur für ein zügiges Passieren dieses Bereichs betreten werden.

Bildaufnahmen im Saal vor Sitzungsbeginn und im Flur vor dem Saal sind nur im Rahmen einer Pool-Lösung möglich, die bei Bedarf für jeden Verhandlungstag von neuem eingerichtet wird: 1 Kamerateam eines TV-/Videoberichterstatters, 1 Fotograf einer Nachrichtenagentur sowie 1 weiterer Fotograf bilden den Pool für Aufnahmen im Saal und vor dem Saal. Zusätzlich können sich an dem Pool für Aufnahmen vor dem Saal 1 weiteres TV-Kamerateam und 1 weiterer Fotograf beteiligen. Interessierte Bildberichterstatter melden sich bitte bei uns bis 14 Uhr an dem dem jeweiligen Verhandlungstag vorangehenden Werktag, für den Auftakt also bis Freitag, den 14. Januar 2022, mit einem Hinweis auf die Abrufmöglichkeiten.

Allen Bildberichterstattern steht die Treppenhaushalle im 1. Obergeschoss des Strafjustizgebäudes vor den Sälen 201a/b für Aufnahmen zur Verfügung. Interviews und Aufsager dürfen nur in diesem Bereich gedreht werden. Alle Bildberichterstatter müssen auf die Einhaltung ausreichender Abstände untereinander und zu anderen Personen achten. Die Durchgänge zu und von den Treppen müssen zu jeder Zeit freigehalten werden. Alle Bildberichterstatter benötigen eine Drehgenehmigung für das Gerichtsgebäude, die bei der Verwaltung des Landgerichts (Strafjustizgebäude, Zi. 370) zu beantragen ist.

Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang 7 Termine anberaumt:

Montag, 17.01.2022,

Mittwoch, 19.01.2022,

Donnerstag, 27.01.2022,

Donnerstag, 03.02.2022,

Montag, 07.02.2022,

Dienstag, 08.02.2022,

Montag, 14.02.2022, jeweils um 10 Uhr.