Geschäftsverteilung des Landesarbeitsgerichts Hamburg
Geschäftsverteilung
Die Verteilung der eingehenden Berufungen und Beschwerden auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan. Er wird jährlich vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
Den Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Hamburg können Sie hier downloaden:
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