Elektronischer Zugang Amtsgerichte
Auf der Grundlage der "Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Handels- und Genossenschaftsregister sowie zur Weiterübertragung von Ermächtigungen im elektronischen Rechtsverkehr" vom 2. Januar 2007 wurde der elektronische Zugang zum Registergericht eröffnet und damit eine entsprechende Vorgabe durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) umgesetzt.
Die Internet-Registerauskunft bietet zudem die Möglichkeit, auf das Handelsregister sowie das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister unabhängig von den Öffnungszeiten des Gerichts via Internet zuzugreifen. Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr beim Registergericht erhalten Sie auf den Seiten des Registergerichts.
Auch im Mahnverfahren wird bereits der elektronische Rechtsverkehr praktiziert. Nähere Informationen zum automatisierten Mahnverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Mahngerichts.
In Vollstreckungssachen erfolgt die Übermittlung von Eintragungsanordnungen in das Schuldnerverzeichnis und die Übermittlung der Vermögensverzeichnisse durch die Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden an das zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG) ausschließlich in elektronischer Form. Der Abruf von Schuldnerdaten durch berechtigte Stellen erfolgt online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Vollstreckungsgerichts.
Für alle übrigen Verfahren bei den Amtsgerichten ist der elektronische Rechtsverkehr, mit Ausnahme von Grundbuchsachen und Schiffsregistersachen, zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle bzw. Poststelle erfolgt.