Weitere Ansprechpartner

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Zentraler Ansprechpartner „Antisemitismus, Hass- und LSBTI-Kriminalität“ der Staatsanwaltschaft

Abteilungsleitung Abt. 71, z Zt. N.N.


© Staatsanwaltschaft Hamburg

Email: hatespeech@sta.justiz.hamburg.de


Die Abteilungsleitung für die Verfolgung sogenannter politischer Straftaten bei der Staatsanwaltschaft ist zugleich Ansprechpartner „Antisemitismus, Hass- und LSBTI-Kriminalität“. Zum Phänomen „Hasskriminalität“ gehören Straftaten, bei denen es aufgrund von Tatumständen oder der inneren Einstellung von Tatverdächtigen gezielt um Handlungen gegen Schutzgüter des Artikels 3 im Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) gehen könnte. Schwerpunkt sind unter anderem homophobe und queerfeindlich motivierte Straftaten. Deren Bekämpfung erfolgt in enger Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei Hamburg.