Einstellungsverfahren für Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen
Hamburgs Justiz sucht laufend:
Richterinnen / Richter
Staatsanwältinnen / Staatsanwälte
Voraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend" sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Es können ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem Examen ein „vollbefriedigend" und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend" erreicht haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen. Hierzu gehören u.a. Berufserfahrung, sonstige juristische Tätigkeiten, Promotion, Auslandserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. soziales Engagement. Entsprechende Qualifikationen sind auch bei allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern erwünscht. Über das Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund würden wir uns freuen.
Wir erwarten ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Mobilität. Erforderlich ist die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Ebenso von Bedeutung ist das Verständnis für soziale Belange, für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Unerlässlich sind Einfühlungsvermögen, Entschlussfreude, sicheres Auftreten und die Fähigkeit, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und auszugleichen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderlich für Ihre Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf, ein Lichtbild, Zeugnisse der beiden Staatsexamina, der Referendarstationen, des Abiturs und gegebenenfalls sonstiger Prüfungen oder Tätigkeiten. Der tabellarische Lebenslauf sollte alle Tätigkeiten, Erfahrungen und Interessen enthalten, insbesondere solche, die als Indikator für soziale oder für das Richteramt besonders befähigende persönliche Kompetenzen in Frage kommen. Sie werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte durch alle am Bewerbungsverfahren beteiligten Stellen beizufügen.
Probezeit
Zur Richterin oder Staatsanwältin bzw. zum Richter oder Staatsanwalt auf Lebenszeit kann nur ernannt werden, wer mindestens drei Jahre als Richterin bzw. Richter auf Probe tätig gewesen ist. Auf die Probezeit können Tätigkeiten nach § 10 Abs. 2 DRiG angerechnet werden. In der Probezeit sind im Regelfall zwei unterschiedliche Stationen zu absolvieren. Hierfür kommen der Zivil- und Strafverfahrensbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Fachgerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaft und - unter den Voraussetzungen von § 13 DRiG - die Justizbehörde einschließlich des Strafvollzuges in Betracht.
Bewerbung als Richterin / Richter
Ihre Bewerbung als Richterin / Richter richten Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen möglichst per E-Mail an die folgende Anschrift des Hanseatischen Oberlandesgerichts:
Bewerbung@olg.justiz.hamburg.de
Bitte geben Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben gegebenenfalls unter Bezugnahme auf spezielle Qualifikationen an, auf welche Gerichtsbarkeit sich Ihre Bewerbung beziehen soll.
Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Bewerbungsverfahren:
Richter am Oberlandesgericht
Dr. David Heldmann
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel. 040-42843-2004
Bewerbung als Staatsanwältin / Staatsanwalt
Falls Sie in erster Linie an einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft interessiert sind, richten
Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de
Die postalische Bewerbungsanschrift lautet:
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg,
z. Hd. Oberstaatsanwalt Michael Bornmann
Hinweise
- Zulässige Dateiformate für die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen als E-Mail-Anhang sind Adobe Acrobat (pdf) und Microsoft WORD (doc), wobei Sie gebeten werden, die Unterlagen lediglich in einer Datei zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail die Daten unverschlüsselt übertragen werden.
- Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte finden Sie hier.
- Bewerbungskosten (insbesondere Reisekosten und sonstige Auslagen) können nicht erstattet werden.