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Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg

Zulassungssachen (HAW Hamburg)

Das Verwaltungsgericht Hamburg stellt für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine vorläufige Zulassung zu Studiengängen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) erstreiten wollen, passwortgeschützte Informationen (Hinweise, Schriftsätze usw.) zum Download bereit.

Das Passwort wird vom Gericht – in der Regel zusammen mit der Eingangsbestätigung – an den Antragsteller oder die Antragstellerin per Briefpost versandt. Wird der Eilantrag von einem Prozessbevollmächtigten gestellt, wird diesem das Passwort bekanntgegeben.

Mit Hilfe des Passworts können die Informationen auf der Internetseite des jeweiligen Departments (siehe die gelisteten Unterthemen) im jeweiligen Downloadbereich heruntergeladen werden.


Wichtige Hinweise für alle Hochschulzulassungsverfahren

Bitte unbedingt sorgfältig lesen und beachten!


  1. Bitte geben Sie bei allen Schreiben an das Gericht das Ihnen mitgeteilte Aktenzeichen an. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Schreiben dem richtigen Verfahren zugeordnet werden können. Bitte teilen Sie dem Gericht unaufgefordert Ihre Mobilfunknummer mit, wenn sie sich nicht bereits aus Ihrem Antrag ergibt
  2. Sollte sich Ihre Anschrift zwischenzeitlich ändern, müssen Sie dies dem Gericht unverzüglich mitteilen, damit das Gericht Sie postalisch erreichen kann. Sollten Sie nach der Antragstellung längere Zeit abwesend sein, sollten Sie einen Verfahrensbevollmächtigten bestellen und dies dem Gericht mitteilen.
  3. Sofern das Gericht Unterlagen anfordert, reichen Sie diese bitte in zweifacher Ausfertigung ein (bitte keine Originale).
  4. Das Gericht ist bemüht, möglichst zeitnah über Ihren Antrag zu entscheiden. Aber: Eine Entscheidung vor Beginn der Vorlesungen ist nicht möglich, da vorher noch die Nachrückverfahren laufen und erst dann feststeht, wie viele Studienplätze in den jeweiligen Studiengängen vergeben worden sind und wie viele eventuell noch vergeben werden können. Während des gesamten Verfahrens wird sich das Gericht um eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits – Zuweisung eines Studienplatzes gegen Rücknahme des Antrags – bemühen. Für den Fall, dass die Antragsgegnerin einen Vergleich anbietet, wird sie dies den betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern voraussichtlich jeweils per E-Mail mitteilen, so dass Sie die eingehenden E-Mails (bitte auch den Spam-Ordner)  regelmäßig durchsehen müssen; im gerichtlichen Verfahren hingegen kann nicht per E-Mail kommuniziert werden. Sofern ein Vergleich nicht zustande kommen sollte, wird das Gericht die von der Antragsgegnerin berechnete Kapazität überprüfen und nach dieser Überprüfung entscheiden, ob Ihnen vorläufig ein Studienplatz zugewiesen werden kann.
  5. Um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen (auch telefonisch) abzusehen.                       

Sollten Sie zwischenzeitlich einen Studienplatz in dem gewünschten oder einem anderen Studiengang (im Nachrückverfahren oder an einer anderen Hochschule) erhalten oder aus anderen Gründen kein Interesse mehr an der Fortführung des Verfahrens haben, teilen Sie dies dem Gericht bitte umgehend mit. Mit jedem ausscheidenden Antragsteller erhöht sich die Chance für andere Bewerber.


Bei der Verfahrensbeendigung muss auch über die Kosten des Verfahrens entschieden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die im Verfahren unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens trägt (§ 154 Abs. 1 VwGO). Gleiches gilt bei Rücknahme eines Antrags oder einer Klage (§ 155 Abs. 2 VwGO).


Kosten, die in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entstehen, sind die Gerichtskosten (bei Gericht anfallende Kosten) und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten des Verfahrens. Die Gerichtskosten unterteilen sich in Gerichtsgebühren und Auslagen (zu den Auslagen zählen z.B. Zustellkosten).

Grundlage für die Bemessung der Kosten ist der sogenannte Streitwert, der in Antragsverfahren 3.750,00 EUR beträgt. Derjenige, der nicht auf die Entscheidung eines Antrags durch das Gericht besteht und den Antrag zurücknimmt, wird vom Gesetzgeber durch eine Reduzierung der zu tragenden Gerichtsgebühren um 2/3 begünstigt.

Nicht reduziert werden die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten. Zu den außergerichtlichen Kosten zählen z.B. die Kosten des Prozessbevollmächtigten der Gegenseite sowie ggf. die Kosten des eigenen Prozessbevollmächtigten. Hier ist zu beachten, dass sich die HAW Hamburg in Hochschulzulassungssachen stets anwaltlich vertreten lässt.

Stand: 09. September 2024

Informationen zu einzelnen Departments für das Wintersemester 2024/2025:


Department Wirtschaft

Department Soziale Arbeit

Department Information und Medienkommunikation