Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg
Mediation durch den Güterichter
Was ist Mediation im Güteverfahren?
Mediation im Güteverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des Güterichters ihren Konflikt selbstständig lösen.
Als Güterichter werden hierbei speziell ausgebildete Richterinnen und Richter tätig. Dabei handelt es sich nie um Richterinnen und Richter, die mit der Entscheidung des Verfahrens befasst sein werden.
Der Güterichter vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; der Güterichter beschränkt sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
In dem Mediationsverfahren geht es nicht darum, wer an der Entstehung der Streitigkeit „Schuld“ hat oder wer Recht hat und welche Verantwortung daraus folgt. Maßgeblich ist vielmehr zu erkennen, wie es für beide Seiten weitergehen kann, welche Möglichkeiten es für eine konfliktfreie Zukunft gibt. Ein solches Verfahren führt oft zu kreativen und beide Seiten befriedigenden Lösungen.
Welche Vorteile bietet eine Mediation?
Die Mediation hat für die Parteien vielerlei Vorteile:
- Für Mediationen werden kurzfristig Termine anberaumt. Aufwändige Schriftsätze entfallen. Die Mediation beschränkt sich möglichst auf eine ausführliche Sitzung.
- Freiwillig getroffene Regeln schaffen eine hohe Akzeptanz und helfen dabei, Folgekonflikte zu vermeiden.
- Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht das, was die Parteien zu sagen haben.
- Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden, ohne dass es Sieger und Besiegte gibt.
- Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
- Die Mediation ist vertraulich.
Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Der Güterichter erteilt den Beteiligten in der Mediation keinen Rechtsrat und nimmt auch keine rechtliche Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor.
Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist – auch hier werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsposition thematisiert – sollten die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.
Was kostet die Mediation im Güteverfahren? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?
Durch eine Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Anwaltliche Gebühren entstehen wie bei einer gerichtlichen Erörterung und nachfolgendem Vergleich.
Für die Dauer der Mediation wird das streitige Gerichtsverfahren nicht betrieben. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – wenn erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das Gerichtsverfahren wird beendet.
Führt das Mediationsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das streitige Gerichtsverfahren fortgesetzt.
Das Scheitern der Mediation ist für den Ausgang des Rechtsstreits vollkommen bedeutungslos.
Informationen aus dem Mediationsverfahren werden nicht weitergegeben.
Ansprechpartner für Mediation :
Geschäftsstelle für Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO: Tel. 040 42843-7514