Alimentationsverfahren

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Hinweise in Alimentationsverfahren

Besoldungsjahre 2020 und 2021

In ausgewählten Musterverfahren betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation hat das Gericht (unter anderem am 26. Januar 2024) das folgende Schreiben samt Anlagen an die Beklagte übermittelt:

Schreiben des Gerichts an die Beklagte in ausgewählten Musterverfahren 


Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3.1

Anlage 3.2

Anlage 3.3

Anlage 3.4

Anlage 3.5

Anlage 4

 

Zu diesem Schreiben des Gerichts übermittelte die Beklagte den folgenden Schriftsatz:

Schriftsatz der Beklagten vom 5.3.2024

Das Statistische Bundesamt hat auf Anfrage des Gerichts die folgenden Vergleiche zwischen der Besoldung im Dienst der Beklagten und den Verdiensten in der Privatwirtschaft übermittelt:

Tabellen des stat. Bundesamtes zur Verdienststrukturerhebung

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat auf dieser Grundlage nach mündlicher Verhandlung am 7. Mai 2024 mit den folgenden Beschlüssen in fünf ausgewählten Musterverfahren das Verfahren ausgesetzt und Regelungen des Hamburger Besoldungsgesetzes für die Jahre 2020 und 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt:

 

VG Hamburg 20 B 4571/21* Beschluss vom 07.05.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 in den Jahren 2020 und 2021

VG Hamburg 20 B 14/21* Beschluss vom 07.05.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 in den Jahren 2020 und 2021

VG Hamburg 20 B 6288/21* Beschluss vom 07.05.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 12 in den Jahren 2020 und 2021

VG Hamburg 20 B 223/21* Beschluss vom 07.05.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 15 in den Jahren 2020 und 2021

VG Hamburg 20 B 2157/21* Beschluss vom 07.05.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2020 und 2021

 

Besoldungsjahr 2022

In ausgewählten Verfahren betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation in dem Jahr 2022 hat das Gericht das folgende Schreiben an die Beklagte übermittelt:

Hinweisverfügung

Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 13.9.2024 zu den vom Gericht aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.

Schriftsatz vom 13.9.2024

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nach mündlicher Verhandlung am 17. Oktober 2024 mit den folgenden Beschlüssen in drei ausgewählten Musterverfahren das Verfahren ausgesetzt und Regelungen des Hamburger Besoldungsgesetzes für das Jahr 2022 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt:

VG Hamburg 21 B 150/24* Beschluss vom 17.10.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 im Jahr 2022 (ledig und kinderlos)

VG Hamburg 21 B 149/24* Beschluss vom 17.10.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in den Besoldungsgruppen A 8 und A  im Jahr 2022 (verheiratet und zwei Kinder, Besoldungsergänzungszuschuss)

VG Hamburg 21 B 148/24* Beschluss vom 17.10.2024

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2022 (verheiratet und zwei Kinder)

 

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 2. April 2025 im schriftlichen Verfahren eine Klage zur Besoldung der Besoldungsgruppe A 13 im Jahr 2022 abgewiesen:

VG Hamburg 21 B 151/24* Urteil vom 02.04.2025

Klagabweisendes Urteil zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 13 im Jahr 2022 (verheiratet und zwei Kinder, Zweiverdienerfamilie)

 

 

Besoldungszeitraum 2011 bis 2019/2020 – u.a. Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung 

In ausgewählten Verfahren insbesondere betreffend den Besoldungszeitraum 2011 bis 2019/2020 hat das Gericht u.a. das folgende Schreiben an die Beteiligten übermittelt:

Schreiben des Gerichts aus Dezember 2024

Nachfolgend hat die Beklagte wie folgt Stellung genommen:

Schriftsatz der Beklagten v. 3.4.2025 a 

Schriftsatz der Beklagten v. 3.4.2025 b

Anlage B1

Anlage B2

Anlage B3

Anlage B4

Anlage B5

Anlage B6

Anlage B7

Anlage B8

Anlage B9

Anlage B10


Schriftsatz der Beklagten v. 4.4.2025 

Anlage B11

 

Alimentation für das dritte Kind und weitere Kinder

In einem Teil der Klagverfahren, die die Amtsangemessenheit der Alimentation für das dritte Kind und weitere Kinder betreffen, hat das Gericht das folgende Schreiben an die Klägerseite übermittelt:

Schreiben des Gerichts zur Alimentation für das dritte Kind und weitere Kinder

 

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