Quelle: Sozialgericht Hamurg
Praktikum
Praktikantinnen und Praktikanten, die beim Sozialgericht eine praktische Studienzeit nach § 5 HmbJAG absolvieren möchten, sind herzlich willkommen!
Das Sozialgericht Hamburg bietet jährlich zwei Gruppenpraktika an, die im April bzw. im September stattfinden. Das Gruppenpraktikum erfüllt die Voraussetzungen nach § 5 HmbJAG als praktische Studienzeit und richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft. Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sind hilfreich.
Das Praktikum gibt Einblicke in die gerichtlichen Arbeitsabläufe und in die am Sozialgericht Hamburg verhandelten Sachthemen. Ausbildungselemente sind unter anderem: Teilnahme an mündlichen Verhandlungen mit Vor- und Nachbereitung; Kurzvorträge von Angehörigen des richterlichen und nichtrichterlichen Dienstes; eigene Aktenvorträge; Rollenspiele; Diskussionsrunden.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt (20 Personen). Eine Teilnahme an den täglich meist halbtags stattfindenden Veranstaltungen ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Praktikumsbescheinigung.
Termine:
1. Zeitraum: 01.April bis 26. April (Bewerbungsschluss: 31. Januar)
2. Zeitraum: 01. bis 29. September (Bewerbungsschluss: 15. Mai)
Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Studienbescheinigung und tabellarischem Lebenslauf richten Sie bitte an das Sozialgericht Hamburg, z. Hd. Frau Paesler, Dammtorstraße 7, 20354 Hamburg oder per Mail als eine PDF-Datei an Bewerbung@lsg.justiz.hamburg.de
Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldeschluss eine Mitteilung, ob Sie einen Platz erhalten haben.
Außerhalb des Zeitraums der Gruppenpraktika besteht die Möglichkeit, ein Einzelpraktikum zu absolvieren. Auch hierfür richten Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Studienbescheinigung und tabellarischem Lebenslauf bitte an das Sozialgericht Hamburg, z. Hd. Frau Paesler, Dammtorstraße 7, 20354 Hamburg oder per Mail als eine PDF-Datei an Bewerbung@lsg.justiz.hamburg.de.