Quelle: Sozialgericht Hamburg
Datenschutzhinweise
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das
Sozialgericht Hamburg
Dammtorstraße 7
20354 Hamburg
Tel.: +49 40 42843 - 5701
Fax: +49 40 4279 62005
Poststelle@lsg.justiz.hamburg.de
Datenschutzbeauftragter des Sozialgerichts ist
Dr. Anders Leopold
Dammtorstraße 7
20354 Hamburg
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lsg.justiz.hamburg.de
Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz
Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. des Prozesskostenhilfeverfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JSchrAufbV; Fundstelle: HmbGVBl. 2011, S. 131) aufbewahrt.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Gerichtsverfahrens weitergegeben an
- die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens
- die Gerichtsverwaltung, soweit sie für die Bearbeitung Ihres Rechtsschutzantrages zuständig ist
- die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister
- sofern und soweit erforderlich Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer
- andere Behörden und Gerichte im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften.
Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
- Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO).
In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Hamburg kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Verwaltungsaufgaben
Soweit das Sozialgericht Hamburg Verwaltungsaufgaben ausübt (z.B. bei der Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der Dienstaufsicht), gelten zunächst die Hinweise im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz (s.o.).
Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung können im Rahmen der Durchführung von Verwaltungsaufgaben zusätzlich § 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG), § 8 des Hamburgischen Richtergesetzes (HmbRiG) und das Hamburgische Disziplinargesetz (HmbDG) sein.
Soweit es um die Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der Dienstaufsicht geht, werden Ihre Daten verwendet, um zu prüfen, ob dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen von Ihnen benannte Personen eingeleitet und ggf. durchgeführt werden.
Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der JSchrAufbV aufbewahrt.
Im Zuge des Verfahrens werden die Daten an Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung weitergegeben, die mit der Prüfung der Eingabe befasst sind. Umfasst sind die personenbezogenen Daten, welche Sie selbst mitteilen, und ggf. weitere relevante personenbezogene Daten, welche sich aus Gerichtsverfahren oder anderen Akten ergeben, auf die Ihre Eingabe Bezug nimmt. Soweit es erforderlich ist, werden die Daten auch weitergegeben an die von der Eingabe betroffene Person und ggf. die Verwaltungen anderer Stellen, soweit sie zuvor mit dem Verfahren befasst waren oder von diesem betroffen sind.
Bewerbungsverfahren
Für Ihre Bewerbungen als Richterin oder Richter gelten außerdem die Datenschutzhinweise des Hanseatischen Oberlandesgerichts (https://justiz.hamburg.de/richtereinstellungen/datenschutzhinweise/).
Wenn Sie sich auf Stellen für den Servicebereich beim Sozialgericht Hamburg aufgrund Ausschreibung oder auch initiativ, oder für ein Praktikum bewerben, werden Ihre Daten ebenfalls verarbeitet.
Ihre Daten werden verwendet, um den gesetzlichen Pflichten bei der Auswahl zur Besetzung von Stellen nachzukommen und um die Zuteilung von Praktikantenstellen vorzunehmen. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der JSchrAufbV aufbewahrt. In der Regel gilt für Unterlagen über Bewerber, die nicht in Personalakten weitergeführt werden, eine Höchstaufbewahrungsfrist von 2 Monaten (Ziffer 222 g der Anlage zur JSchrAufbV).
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) DS-GVO sowie das HmbDSG.
Im Zuge des Verfahrens werden die Daten – je nach Angelegenheit und soweit erforderlich – an Mitarbeitende der Gerichtsverwaltung und gerichtliche Interessenvertretungen weitergegeben, die mit der Bearbeitung des Vorgangs befasst sind. Umfasst sind die personenbezogenen Daten, die Sie selbst mitteilen oder mit deren Beiziehung Sie sich ausdrücklich einverstanden erklärt haben.