Rechtsprechung

Hanseatisches Oberlandesgericht Sitzungssaal
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Geschäftsverteilung

Alle Geschäftsverteilungspläne der letzten Jahre mit unterjährigen Änderungen

Aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt sich die interne Verteilung der Geschäfte, d.h. eine genaue Regelung, welcher Senat für welches Verfahren zuständig ist.
Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Hanseatischen Oberlandesgerichts beschlossen. 

Geschäftsverteilungspläne

Geschäftsverteilungsplan HOLG 2024 (Stand: 04.09.2024)

GVP 2024

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2024 (Stand: 10.07.2024)

GVP 2024

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2024 (Stand: 01.05.2024)

GVP 2024

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2024 (Stand: 29.02.2024)

GVP 2024

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2024 (Stand: 12.12.2023)

GVP 2024

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2023 (Stand: 20.11.2023)

GVP 2023

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2023 (Stand: 04.09.2023)

GVP 2023

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2023 (Stand: 10.07.2023)

GVP 2023

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2023 (Stand: 22.03.2023)

GVP 2023

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Geschäftsverteilungsplan HOLG 2023 (Stand: 05.12.2022)

GVP 2023

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