Vertretung vor dem Landesarbeitsgericht
Darf ich vor dem Landesarbeitsgericht selbst verhandeln?
Nein. Vor dem Landesarbeitsgericht müssen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder einem Vertreter bzw. einer Vertreterin einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes vertreten lassen.
Welchen Rechtsanwalt bzw. welche Rechtsanwältin soll ich nehmen?
Konkrete Empfehlungen darf Ihnen das Landesarbeitsgericht Hamburg nicht geben. Allerdings gibt es ähnlich den Fachärzten auch unter Rechtsanwälten "Fachanwälte für Arbeitsrecht". Diese müssen über besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht verfügen, was die Rechtsanwaltskammer überprüft.
Daneben gibt es Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt im Arbeitsrecht, die oft ebenfalls über erhebliche Fachkenntnis im Arbeitsrecht verfügen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt hilft Ihnen der Anwaltsuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer unter Tel. (040) 34 53 98 (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) oder der Hamburgische Anwaltverein unter Tel. (040) 34 64 46. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Anwaltsuchdiensten.