Verhandlungstermin
Was passiert im Verhandlungstermin beim Landesarbeitsgericht?
Das Landesarbeitsgericht entscheidet durch eine Kammer, der eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter vorsitzt und der zwei ehrenamtliche Richter bzw. Richterinnen, jeweils aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, beisitzen.
Erscheint der Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter Ihres Gegners im Verhandlungstermin nicht, kann Ihr Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter gegen Ihren Gegner den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen. Das Versäumnisurteil wird erlassen, soweit Ihr Vorbringen den Berufungsantrag rechtfertigt. Wenn Ihr Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter zum Verhandlungstermin nicht erscheint, wird Ihre Berufung oder Beschwerde ohne weitere Prüfung zurückgewiesen, wenn der Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter Ihres Gegners es beantragt.
Erscheint Ihr Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter und der Ihres Gegners, wird der Rechtsstreit tatsächlich und rechtlich erörtert. Auch im Verhandlungstermin vor dem Landesarbeitsgericht wird versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies, wird die gütliche Einigung als Vergleich protokolliert. Dabei wird der Vergleich vorgelesen und muss genehmigt werden.
Gelingt eine gütliche Einigung nicht, kommt es entweder zu einem Urteil oder einem Beschluss. Das kann z.B. ein Beweisbeschluss oder ein weiterer Auflagenbeschluss sein.