Rechtsanwaltskosten
Was kostet mich mein Rechtsanwalt bzw. meine Rechtsanwältin beim Landesarbeitsgericht?
Hier können wir Ihnen nur ein typisches Beispiel geben: Stellen Sie sich vor, das Arbeitsgericht hat ihre Kündigungsschutzklage (erste Instanz) abgewiesen. Ihre Berufung wird vom Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) zurückgewiesen, nachdem Zeugen vernommen wurden. Sie verdienen im Monat 2.000,00 € brutto. Die Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Gegenstandswert, den das Landesarbeitsgericht festsetzt. Der Gegenstandswert beträgt in unserem Beispiel bei typischer Antragstellung (Feststellungsantrag und Weiterbeschäftigungsantrag) vier Bruttomonatsgehälter, also 8.000,00 €. Ihr Rechtsanwalt hat 4,1 Gebühren verdient. Einschließlich Postpauschale und Umsatzsteuer beträgt sein Honorar 2.248,62 €. Außerdem müssen Sie die Kosten des Rechtsanwaltes Ihres Gegners in gleicher Höhe bezahlen. Das bedeutet: Sie zahlen insgesamt 4.497,24€ an Rechtsanwaltsgebühren.