Prozesskostenhilfe
Was passiert, wenn ich mir das nicht leisten kann?
Sie können auch beim Landesarbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, erstattet die Freie und Hansestadt Hamburg Ihrem Rechtsanwalt seine Kosten. Dafür zahlen Sie an die Freie und Hansestadt Hamburg entweder nichts oder monatliche Raten ab 10,00 € über einen Zeitraum von längstens 4 Jahren. Das hängt von Ihrer jetzigen finanziellen Leistungsfähigkeit ab, die das Landesarbeitsgericht danach in regelmäßigen Abständen überprüft.Dagegen müssen Sie die Rechtsanwaltskosten Ihres Gegners immer selbst bezahlen, soweit sie vor dem Landesarbeitsgericht verlieren. Hierfür wird Prozesskostenhilfe nicht bewilligt.
Den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen Sie vor Abschluss des Rechtsstreits beim Landesarbeitsgericht stellen. Das kann auch Ihr Rechtsanwalt bzw. ihre Rechtsanwältin für Sie tun. Sprechen Sie mit ihm bzw. ihr darüber!